Politik

Drei statt sechs Monate Genesenenstatus auch im Bundestag verkürzt

Auch der Bundestag setzt nun die im Januar überraschend vom Robert-Koch-Institut vollzogene Verkürzung des Genesenenstatus um.

Auch der Bundestag setzt nun die im Januar überraschend vom Robert-Koch-Institut vollzogene Verkürzung des Genesenenstatus um.

(Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress)

In ganz Deutschland wird der Genesenenstatus auf 90 Tage verkürzt, aber Abgeordnete dürfen den Bundestag auch noch 180 Tage nach ihrer Corona-Infektion betreten. Nun sollen im Plenarsaal die Regeln angepasst werden - vor allem für AfD-Mitglieder wird der Zutritt somit erschwert.

Die Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate soll ab der kommenden Woche auch für die Abgeordneten im Deutschen Bundestag gelten. Damit ändern sich die Regeln für den Zugang von Abgeordneten und Mitarbeitern zu Plenar- und Ausschusssitzungen, wie die Bundestagsverwaltung bekannt gab. Genesene ohne zusätzliche Impfung bekommen nun nur noch bis maximal 90 Tage nach dem positiven Testbefund Zugang; zuvor hatte die Frist 180 Tage betragen.

Damit setzt auch der Bundestag die im Januar überraschend vom Robert-Koch-Institut vollzogene Verkürzung des Genesenenstatus um. Dafür wurde die sogenannte Allgemeinverfügung geändert - vorausgegangen war eine Verständigung von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas mit den Fraktionen. Die neue Verfügung ist zunächst bis 13. März befristet. Änderungen gibt es auch für Abgeordnete, die bislang nur eine Einmalimpfung mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson bekommen haben. Sie müssen ab kommender Woche eine weitere Impfung vorweisen, um Zugang zu Plenar- und Ausschusssitzungen zu bekommen.

Vor der Änderung kam aus den Reihen der Unionsfraktion deutliche Kritik. "Ich fände es ehrlich gesagt seltsam, wenn im Bundestag etwas Anderes gelten würde als in Deutschland insgesamt", sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer Thorsten Frei. Die Frage der Dauer der Geltung des Genesenenstatus sei in allererster Linie medizinisch zu beantworten. Deswegen betreffe es Bundestagsabgeordnete genauso wie andere.

Das Ziel der nun angepassten Regeln sei, "das Infektionsgeschehen in den Bundestagsliegenschaften möglichst niedrig zu halten und die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sicherzustellen", erklärte die Parlamentsverwaltung. Die Verkürzung des Genesenenstatus dürfte im Bundestag vor allem AfD-Abgeordnete treffen. In ihren Reihen gibt es zahlreiche Abgeordnete, die genesen, aber nicht geimpft sind.

Sie müssen die Debatten im Plenarsaal von einer eigens reservierten Besuchertribüne aus verfolgen, zu der sie nur bei Vorlage eines negativen Corona-Tests Zugang bekommen. Für den Zugang zum Arbeitsplatz, also zu den Büros von Abgeordneten, Fraktionen und Bundestagsverwaltung, galt bereits vor der Entscheidung die auf 90 Tage verkürzte Frist nach dem Infektionsschutzgesetz.

Quelle: ntv.de, lve/AFP

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