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Weltkriegsgedenken in Berlin Gericht hebt Verbot ukrainischer Fahnen auf

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Blick auf das sowjetische Ehrenmal in Berlin-Tiergarten.

Blick auf das sowjetische Ehrenmal in Berlin-Tiergarten.

(Foto: picture alliance / dpa-Zentralbild)

Zum Weltkriegsgedenken untersagt die Berliner Polizei das Zeigen russischer und ukrainischer Flaggen an den sowjetischen Gedenkstätten der Hauptstadt. Nun kippt das Verwaltungsgericht das Verbot ukrainischer Fahnen.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat einem Medienbericht zufolge am Abend das Verbot ukrainischer Flaggen rund um die sowjetischen Ehrenmäler während des Weltkriegsgedenkens in der Hauptstadt aufgehoben. Wie der "Tagesspiegel" meldet, hob das Gericht konkret das Verbot des Zeigens von "Fahnen und Flaggen mit ukrainischem Bezug und von Bildnissen des ukrainischen Staatsoberhaupts sowie das Abspielen und Singen ukrainischer Marsch- beziehungsweise Militärlieder" auf.

Wie das Blatt schreibt, kann die Polizei Berlin gegen die Entscheidung des Gerichts noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. Auch 2022 hatte das Verwaltungsgericht das Flaggenverbot zunächst kassiert, die nächste Instanz folgte allerdings der Argumentation der Polizei.

Am Vormittag hatte die Berliner Polizei mitgeteilt, für den 8. und 9. Mai ein Verbot russischer und ukrainischer Flaggen rund um die sowjetischen Ehrenmäler zu erlassen. An den beiden Tagen jährt sich das Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa zum 78. Mal.

Auch Z-Symbol verboten

Um das "würdevolle Gedenken an die gefallenen Soldatinnen und Soldaten der damaligen Sowjetarmee" zu gewährleisten, sei auch das Abspielen von Marsch- und Militärliedern rund um die drei Ehrenmale verboten, teilte die Polizei mit. Es sei darüber hinaus ebenfalls untersagt, "Ausrufe zu tätigen, die aufgrund der aktuellen Situation geeignet sind, den Krieg in der Ukraine zu billigen, zu glorifizieren oder zu verherrlichen".

Zu den Polizeiauflagen gehört überdies, dass Uniformen oder Uniformteile - auch in abgewandelten Formen - sowie Marsch- oder Militärlieder in direkter Umgebung der Ehrenmale verboten sind. Untersagt ist ebenfalls das Z-Symbol, das in Russland den Angriff auf die Ukraine symbolisiert und Unterstützung für die Invasion signalisiert.

Der Berliner Senat will nach eigenen Aussagen mit den Auflagen verhindern, dass das Weltkriegsgedenken von möglichen Konflikten im Zusammenhang mit dem aktuellen Krieg in der Ukraine überschattet wird. Die Polizei argumentiert in ihrer Mitteilung ähnlich: "Der Akt des Erinnerns sowie die Achtung dieser Gedenkstätten und Mahnmale ist auch vor dem Hintergrund des unverändert andauernden Russland-Ukraine-Krieges zu wahren. Dieser Krieg darf sich in Berlin, speziell im Hinblick auf das symbolträchtige Datum, nicht über den demokratischen Diskurs hinaus in Konflikten oder Auseinandersetzungen Bahn brechen", heißt es.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurden in Berlin drei Ehrenmäler in Tiergarten, Treptow und der Schönholzer Heide errichtet. Sie symbolisieren die bedingungslose Kapitulation von Nazi-Deutschland, sind zugleich aber auch riesige Soldatenfriedhöfe für mehr als 22.000 im Kampf um Berlin gefallene sowjetische Soldaten.

Quelle: ntv.de, jpe/dpa

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