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Keinerlei rechtliche Grundlage Gericht moniert Berliner Quereinsteiger-Regelung für Lehrer

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Wegen der Bedeutung des Falls hat das Gericht Berufung zugelassen.

(Foto: picture alliance/dpa)

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Um den Lehrermangel zu mildern, hat Berlin den Beruf auch Quereinsteigern geöffnet. Hochschulabsolventen können hierbei fehlende Qualifikationen nachholen, werden aber bereits an Schulen eingesetzt. Eine Anwärterin klagt nun, weil sie eine der Prüfungen nicht bestanden hat. Das Verwaltungsgericht allerdings stellt das komplette Verfahren infrage.

Für die Tätigkeit von mehreren tausend Quereinsteigern als Lehrer in Berlin gibt es keine ausreichenden rechtlichen Grundlagen. Da mit den berufsbegleitenden Studien ein weiterer Zugang zum Lehrerberuf eröffnet werde, sei nach dem Grundgesetz dazu ein Gesetz oder eine Rechtsverordnung erforderlich, befand das Gericht weiter. Darin müssten insbesondere der Zugang zum Studium sowie das Prüfungsverfahren und die dabei geforderten Leistungen festgelegt sein. "An solchen Regelungen für die berufsbegleitenden Studien fehlt es im Land Berlin vollständig", rügte das Gericht. Wegen grundsätzlicher Bedeutung ließ es aber die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu. (Az: 5 K 126/20)

Um gegen den akuten Lehrermangel vorzugehen, hatte Berlin ein umfassendes Programm für Quereinsteiger geschaffen. Hochschulabsolventen anderer Fächer werden als Teilzeitkräfte eingestellt und können daneben eine pädagogische Zusatzausbildung machen. Wenn erforderlich, besteht auch die Möglichkeit, die Grundlagen für ein weiteres Unterrichtsfach zu erlernen. Die Senatsverwaltung für Bildung hatte dazu eigens ein Studienzentrum für Erziehung, Pädagogik und Schule eingerichtet, das schon viele Quereinsteiger durchlaufen haben.

Klage von Biologin

Geklagt hatte eine Diplombiologin, die Lehrerin an Grundschulen werden will und entsprechend im Jahr 2013 in das Quereinsteigerprogramm aufgenommen wurde. Als Biologin war sie für das Fach Sachkunde/Naturwissenschaften bereits qualifiziert, es fehlten aber die Fächer Deutsch und Mathematik, die Voraussetzung für alle Grundschullehrer in Berlin sind.

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In Mathematik bestand die Klägerin die Prüfungen nicht. Mit ihrer Klage wollte sie erreichen, dass sie die berufsbegleitenden Studien fortsetzen kann, um die Prüfung doch noch zu schaffen. Das Verwaltungsgericht Berlin stellte nun aber eben fest, dass dem gesamten Quereinstieg die Grundlage fehlt.

Als Konsequenz hob das Verwaltungsgericht zwar den der Klägerin erteilten "negativen Prüfungsbescheid" auf. Denn ohne wirksame Regeln für die Prüfung könne es auch kein wirksames Scheitern in der Prüfung geben. Die begehrte Fortsetzung ihres berufsbegleitenden Studiums könne die Biologin aber dennoch nicht beanspruchen. Denn auch dafür fehle die Rechtsgrundlage.

Quelle: ntv.de, jwu/AFP/dpa

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