Politik

"Schlecht durchdacht"Gericht ordnet Freilassung von Fünfjährigem aus ICE-Haft an

01.02.2026, 00:31 Uhr
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Gegen die Inhaftierung des Jungen wurde protestiert. (Foto: AP Photo/Eric Gay)

Fast zwei Wochen sitzt ein fünf Jahre altes Kind in Abschiebehaft der ICE-Behörde. Ein Gericht stoppt erst die Abschiebung, jetzt sollen der Junge und sein Vater zudem aus der Haft freigelassen werden. Der Richter kritisiert die US-Regierung ungewöhnlich deutlich.

Ein Fünfjähriger, der mit seinem Vater von Bundesbeamten der massiv in die Kritik geratenen US-Einwanderungsbehörde ICE in Gewahrsam genommen worden war, kommt frei. Ein Richter in Texas ordnete die Freilassung der beiden bis spätestens Dienstag an, wie aus dem Gerichtsdokument zur Entscheidung hervorgeht.

Der Fall des kleinen Jungen, der in Minneapolis im US-Bundesstaat Minnesota vor fast zwei Wochen bei einer Razzia aufgegriffen worden war, führte landesweit zu großer Empörung. Auch international sorgte die Festnahme des Vater-Sohn-Gespanns für Aufsehen.

In seiner Begründung wählte der Richter ungewöhnlich scharfe Worte. Der Fall habe seinen Ursprung im "schlecht durchdachten und inkompetent umgesetzten Bestreben der Regierung, tägliche Abschiebequoten einzuhalten - offenbar selbst dann, wenn dies zur Traumatisierung von Kindern führt", hieß es vom Gericht.

Der Richter schloss nicht aus, dass am Ende eines Verfahrens im konkreten Fall auch eine Abschiebung stehen könnte, doch das müsse auf einem geordneten und humaneren Weg geklärt werden als dem aktuellen.

Kritiker sahen in dem Vorfall einen weiteren Beleg dafür, wie rigoros ICE-Beamte bei ihren Einsätzen vorgehen, die Teil der verschärften Migrationspolitik der US-Regierung von Donald Trump sind. Laut damaligen Angaben des Heimatschutzministeriums hatte sich der Einsatz gegen den Vater gerichtet, der aus Ecuador stammen und sich illegal in den USA aufhalten soll. Nach früheren Angaben eines mit dem Fall vertrauten Anwalts soll die Familie im Dezember 2024 an einem offiziellen Grenzübergang Asyl beantragt haben. Ein Abschiebebeschluss habe nicht vorgelegen.

Quelle: ntv.de, mpa/dpa

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