Politik

Terrorverdächtiger Tunesier Haikel S. darf abgeschoben werden

Beamte eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) sichern das Gebäude bei einem Gerichtstermin gegen Haikel S.

Beamte eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) sichern das Gebäude bei einem Gerichtstermin gegen Haikel S.

(Foto: dpa)

Der Tunesier Haikel S. soll in Deutschland einen Terroranschlag vorbereitet haben. Nun soll er abgeschoben werden - allerdings unter einer Bedingung: Das Bundesverwaltungsgericht will dem Mann eine Mindestchance einräumen, vorzeitig freizukommen.

Der unter Terrorverdacht in Hessen festgenommene Tunesier Haikel S. kann unter Bedingungen abgeschoben werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Die tunesische Regierung müsse S. im Fall der Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe aber die Möglichkeit zusichern, dass seine Strafe mit der Aussicht auf Herabsetzung der Haftdauer überprüft werde.

Haikel S. war im Februar festgenommen worden und sitzt derzeit in Abschiebehaft. Die Ermittlungsbehörden halten den als Gefährder eingestuften Tunesier für hochgefährlich und werfen ihm vor, für die Terrormiliz IS in Deutschland einen Anschlag vorbereitet zu haben. In Tunesien steht er ebenfalls unter Terrorverdacht.

Im August hatte das Frankfurter Landgericht eine Beschwerde des Mannes gegen die Abschiebehaft zurückgewiesen. Diese sei zulässig, über die Rechtmäßigkeit der Abschiebung nach dem Gefährderparagrafen 58a müsse das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden. Dies ist nun zu Ungunsten des Asylbewerbers geschehen. Der sogenannte Gefährderparagraf im Aufenthaltsgesetz erlaubt die Abschiebung zur Abwehr einer terroristischen Gefahr.

Das Amtsgericht Frankfurt hatte Abschiebehaft bis zum 23. Oktober angeordnet und damit einem Antrag der Ausländerbehörde entsprochen. Diese hatte den Antrag gestellt, nachdem der Bundesgerichtshof zuvor den Haftbefehl gegen Haikel S. aufgehoben hatte. Damit wurde er rund ein halbes Jahr nach seiner Festnahme aus der U-Haft entlassen. Auf freien Fuß kam der 36-Jährige aufgrund der Entscheidung des Amtsgerichts aber nicht.

Quelle: ntv.de, sma/dpa

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