Warnung vor überlasteten PraxenHausärzte nennen Krankschreibungspläne "absolut katastrophal"

Die Nachricht dürfte für viele Menschen ein Schock gewesen sein: Kranke sollen ihrem Arbeitgeber schon ab dem ersten Fehltag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Kanzler Merz will damit dem hohen Krankenstand begegnen. Die Hausärzte reagieren entsetzt.
Die Hausärzte haben die Vorhaben der schwarz-roten Koalition scharf kritisiert, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen und eine verpflichtende Vorlage der Krankschreibung ab dem ersten Tag einzuführen. Die Beschlüsse seien "absolut katastrophal", sagte der Vorsitzende des Hausärzteverbandes, Markus Blumenthal-Beier, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. "Auf unsere Praxen kommt damit eine riesige Bürokratiewelle zu, die kaum zu bewältigen sein wird."
Die Koalition macht sich mit diesen "vollkommen faktenfreien Beschlüssen" nicht nur unglaubwürdig, sie nehme auch die "komplette Überlastung unserer Praxen" billigend in Kauf, sagte Blumenthal-Beier weiter. Alle Statistiken und Untersuchungen belegten "zweifelsfrei", dass die telefonische Krankschreibung nicht zu mehr Krankschreibungen geführt habe. Es handele sich um einen statistischen Effekt, weil durch die elektronische Erfassung mehr Krankschreibungen in der Statistik auftauchten.
Die Krankschreibungspflicht ab Tag eins werde dazu führen, dass Millionen zusätzliche Menschen in die Arztpraxen kommen müssten, nur um sich eine Krankschreibung abzuholen - "ohne dass das medizinisch irgendeinen Sinn ergibt", fügte Blumenthal-Beier hinzu. Er warnte: "Die Folgen werden längere Wartezeiten für die Patientinnen und Patienten sein, die wirklich unsere medizinische Hilfe brauchen."
Der Koalitionsausschuss hat die verpflichtende Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon ab dem ersten Tag der Erkrankung beschlossen. Bislang ist eine ärztliche Bescheinigung erst ab dem vierten Tag vorgeschrieben. Abgeschafft werden soll zudem die Möglichkeit zu telefonischen Krankschreibungen. Bundeskanzler Friedrich Merz betonte aber, Betriebe könnten einzel- oder tarifvertraglich sowie in Betriebsvereinbarungen davon abweichen.