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Anwälte verweisen auf Trump Hunter Biden beantragt Verfahrenseinstellung

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Hunter Biden (r.) muss sich wegen illegalen Waffenbesitzes und Steuerbetrugs vor Gericht verantworten.

Hunter Biden (r.) muss sich wegen illegalen Waffenbesitzes und Steuerbetrugs vor Gericht verantworten.

(Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS)

In Florida wird das Verfahren gegen Donald Trump in seiner Dokumentenaffäre eingestellt. Die Begründung der Richterin gelte auch in seinem Fall, behauptet Hunter Biden jetzt. Der Präsidentensohn beantragt die Einstellung von zwei Verfahren gegen ihn.

US-Präsidentensohn Hunter Biden hat die Einstellung der Verfahren gegen ihn wegen illegalen Schusswaffenbesitzes und Steuerbetrugs beantragt. Seine Anwälte reichten am Donnerstag (Ortszeit) Anträge bei den zuständigen Gerichten in den Bundesstaaten Delaware und Kalifornien ein. Sie beriefen sich dabei auf die jüngste Gerichtsentscheidung in Florida, wo eine Bundesrichterin das Verfahren gegen den früheren Präsidenten Donald Trump zu seiner Dokumentenaffäre eingestellt hatte.

In Trumps Fall hatte die an einem Bundesgericht in Florida tätige Richterin Aileen Cannon ihre Entscheidung damit begründet, dass das US-Justizministerium mit der Ernennung des Sonderermittlers Jack Smith zur Untersuchung des Falls gegen die Verfassung verstoßen habe. In ihrer 93-seitigen Begründung hatte Cannon die Ansicht vertreten, dass mit der Ernennung des Sonderermittlers durch den Justizminister die Rechte des US-Kongresses bei der Ernennung leitender Mitglieder des Justizwesens missachtet worden seien.

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Die Anklagen gegen den Sohn von US-Präsident Joe Biden wurden ebenfalls von einem Sonderermittler erhoben. Bidens Anwälten zufolge sollte das Verfahren gegen ihn aus demselben Grund eingestellt werden. Justizminister Merrick Garland habe sich bei der Ernennung eines Sonderermittlers in den Fällen von Trump und Hunter Biden "auf genau dieselbe Befugnis gestützt", argumentierte einer von Bidens Anwälten, Abbe Lowll. "Beide Ernennungen sind ungültig." In beiden Fällen gebe es zwar "unterschiedliche Angeklagte", es handele sich aber um "dieselben verfassungsrechtlichen Mängel".

Im Juni war Hunter Biden wegen illegalen Schusswaffenbesitzes schuldig gesprochen worden. In dem ersten Prozess der US-Geschichte gegen das Kind eines amtierenden Präsidenten sprach die Jury den 54-Jährigen in allen drei Punkten schuldig. Das Strafmaß wird zu einem späteren Zeitpunkt verkündet. Im September muss Hunter Biden sich außerdem wegen Steuerbetrugs vor Gericht verantworten. Der frühere Anwalt, Geschäftsmann und Lobbyist hatte 2021 in seiner Autobiografie schonungslos über seine frühere Alkohol- und Drogenabhängigkeit berichtet, die er nach eigenen Angaben seit 2019 überwunden hat.

Quelle: ntv.de, lar/AFP

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