Politik

Rechtsextreme Tendenz bestätigt Identitäre Bewegung ist weiter ein Verdachtsfall

Die Klage der Identitären ist vorerst gescheitert.

Die Klage der Identitären ist vorerst gescheitert.

(Foto: imago images / Christian Ditsch)

Angesichts massiver rechtsextremer Bestrebungen bewertet das Kölner Verwaltungsgericht die Identitäre Bewegung als Verdachtsfall. Es gebe klare Verstöße gegen das Grundgesetz, lautet das Urteil. Damit steht der Verein weiter unter der Beobachtung durch den Verfassungsschutz.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Identitäre Bewegung Deutschland einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zufolge als sogenannten Verdachtsfall einstufen. Es gebe "hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung", teilte das Gericht mit. Damit dürfe der Verfassungsschutz die Identitäre Bewegung auch als gesichert rechtsextremistische Bewegung behandeln.

Die als Verein verfasste Bewegung hatte dagegen geklagt. Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen habe das BfV in seinem Verfassungsschutzbericht belegt, begründete das Gericht seine Entscheidung. Mit dem Konzept der "ethnokulturellen Identität" verfolge die Identitäre Bewegung Deutschland das Ziel, das deutsche Volk in seinem ethnischen Bestand zu erhalten - unter Ausschluss ethnisch Fremder. Diese Vorstellung ist nach Gerichtsangaben mit dem Volksbegriff des Grundgesetzes unvereinbar.

Zudem missachte die massive ausländerfeindliche Agitation der Bewegung unter anderem die im Grundgesetz gesicherte Menschenwürde und verstoße gegen das Diskriminierungsverbot. Aussagen wie "Remigration", "Bevölkerungsaustausch stoppen" und "Reconquista" seien ausländer- und islamfeindlich.

Die Identitäre Bewegung Deutschland hatte in ihrer Klage argumentiert, dass ihr Konzept der "ethnokulturellen Identität" der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht widerspreche. Vielmehr akzeptiere sie die bereits eingetretenen Veränderungen in der deutschen Bevölkerung, fordere aber den Erhalt seiner derzeit gegebenen ethnokulturellen Identität. Dieser Argumentation folgte das Gericht in seiner Entscheidung nicht. Gegen das Urteil können die Beteiligten vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen.

Quelle: ntv.de, lno/AFP

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