Politik

Höchstzahlen im Jahr 2025Immer mehr Menschen verweigern den Kriegsdienst

14.01.2026, 07:17 Uhr
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Die Wehrpflicht ist seit 2011 ausgesetzt, aber weiterhin im Grundgesetz verankert. (Foto: picture alliance / photothek.de)

Die Bundeswehr leidet unter Personalmangel. Das vom Bundestag beschlossene Wehrdienstgesetz soll das ändern und einen Zuwachs bringen. Bisher sprechen die Zahlen jedoch eine andere Sprache. Viele Menschen sind nicht zum Dienst an der Waffe bereit.

Die Zahl der Menschen, die einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen, ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. Beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), das über die Anträge entscheidet, gingen 3867 Anträge ein, 72 Prozent mehr als im Jahr zuvor, wie eine Sprecherin der Behörde der "Augsburger Allgemeinen" sagte. Allein im Dezember, als der Bundestag das Wehrdienstmodernisierungsgesetz beschloss, wurden 371 entsprechende Schreiben eingereicht.

Im Jahr 2021, vor dem russischen Angriff auf die Ukraine, lagen die Zahlen noch bei knapp 200 Kriegsverweigerern. Seitdem haben sie sich kontinuierlich erhöht, berichtet die "Augsburger Allgemeine". Im Jahr 2024 verweigerten 2249 Menschen den Kriegsdienst an der Waffe.

Im Rahmen des Antrags muss die betroffene Person neben dem Lebenslauf eine ausführliche persönliche Begründung darlegen, warum sie den Kriegsdienst verweigert. Laut des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben wird zudem ein Musterungsbescheid benötigt, um die Wehrfähigkeit der Person festzustellen.

Fragebogen zur Eignung

Die Bundeswehr versucht seit Jahren, mehr Personal zu gewinnen. Nach dem neuen Gesetz erhalten alle Männer und Frauen, die vom 1. Januar dieses Jahres an volljährig werden, einen Fragebogen, um ihre Eignung und ihre Motivation für die Bundeswehr zu erheben. Junge Männer müssen diesen verpflichtend ausfüllen, denn nach dem Grundgesetz ist eine Wehrpflicht nur für Männer möglich. Junge Frauen können den Fragebogen freiwillig abgeben. Sollten die Zielkorridore für den Personalaufwuchs verfehlt werden, kann der Bundestag über eine sogenannte Bedarfswehrpflicht entscheiden.

Die Wehrpflicht ist seit 2011 ausgesetzt, aber weiterhin im Grundgesetz verankert. Unabhängig von der Aussetzung der Wehrpflicht bleibt laut Bundesamt das Recht bestehen, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes zu verweigern.

Quelle: ntv.de, raf/dpa

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