Festnahmen in Mossul Irak stellt deutsche IS-Frauen vor Gericht
04.09.2017, 19:24 Uhr
Linda W. nach ihrer Festnahme
(Foto: Facebook)
Im Juli nehmen irakische Streitkräfte in Mossul vier deutsche IS-Frauen fest. Ihre Rolle innerhalb der Terrorgruppe ist noch immer unklar, dennoch eröffnet der Irak formelle Strafverfahren gegen sie. Im schlimmsten Fall droht ihnen die Todesstrafe.
Der Irak hat formelle Strafverfahren gegen vier deutsche Frauen eröffnet, die Mitglieder des Islamischen Staates sein sollen. Die irakische Justiz habe deutsche Diplomaten über die Entwicklung in Kenntnis gesetzt, berichtete der "Spiegel" in seiner Onlineausgabe. Das Auswärtige Amt in Berlin habe sich nicht näher äußern wollen.
Die irakischen Streitkräfte hatten die Frauen im Juli nach der Rückeroberung der IS-Hochburg Mossul festgenommen. Es handelt sich um die 16-jährige Linda W. aus Sachsen, eine in Tschetschenien geborene Deutsche sowie eine Deutsche mit marokkanischen Wurzeln und deren 20-jährige Tochter.
Was die irakische Justiz den vier deutschen Frauen genau vorwirft, ist der Bundesregierung laut "Spiegel" noch nicht bekannt. Im Falle einer Verurteilung soll ihnen aber eine langjährige Haft oder gar die Todesstrafe drohen. In Deutschland wird ihnen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen.
Rolle innerhalb des IS ungeklärt
Die vier Frauen zogen in den vergangenen Jahren aus Deutschland in den Irak, schlossen sich dem IS an und heirateten IS-Kämpfer. Ihre jeweiligen Rollen innerhalb der Terrorgruppe sind nicht geklärt. Im Juli war berichtet worden, dass sie bei der brutalen Sittenpolizei gearbeitet haben könnten. Diese Annahme soll sich laut "Spiegel" nicht bestätigt haben.
Mittlerweile konnte der Bundesnachrichtendienst (BND) die Frauen in Bagdad vernehmen. Nach den Befragungen gingen die deutschen Behörden dem "Spiegel" zufolge nicht mehr von einer Einbindung der Frauen in militärische Strukturen oder in den Sicherheitsapparat des IS aus.
Anfang August hatte die Bundesregierung erklärt, dass sie mit den vier Frauen in Kontakt stehe. Das Auswärtige Amt kündigte damals an, gemeinsam mit den irakischen Sicherheitsbehörden eine mögliche Rückkehr von ihnen nach Deutschland zu prüfen, wenn sie dies wünschten. Dies scheint angesichts der neuesten Entwicklung bis auf weiteres ausgeschlossen: Ein Auslieferungsabkommen mit dem Irak gibt es nicht.
Quelle: ntv.de, chr/AFP