Missgeschick an der Urne Ist Laschets Stimmzettel ungültig?
26.09.2021, 13:44 Uhr
Armin Laschet kurz vor der Stimmabgabe.
(Foto: picture alliance/dpa/dpa-Pool)
Große Aufregung um den CDU-Kanzlerkandidaten Laschet. Denn der hat seinen Stimmzettel falsch gefaltet. Und zwar so, dass alle Welt sehen kann, wo der Politiker seine Kreuze gemacht hat. Durfte er das?
Wenig überraschend hat Armin Laschet mit Erst- und Zweitstimme die CDU gewählt. Um seine Kreuzchen zu machen, hat sich der Kanzlerkandidat laut Augenzeugen auch wie vorgeschrieben in die Wahlkabine zurückgezogen. Schließlich gilt in Deutschland das Wahlgeheimnis. Und das ist nicht nur Privileg, sondern auch Pflicht. Bis hierhin läuft also alles glatt.
Doch dann der Fauxpas: Laschet - und auch seine Frau - falten ihre Stimmzettel falsch herum, sodass die Stimmen für die Union für die Anwesenden zu erkennen sind. Fotografen und Fernsehkameras halten das Malheur fest.
Ist Laschets Stimmzettel dadurch ungültig?
Eigentlich gilt, dass, wenn der Stimmzettel bei der Urnenwahl außerhalb der Wahlkabine ausgefüllt oder so gefaltet wird, dass die Stimmabgabe erkennbar ist, der Stimmzettel als ungültig angesehen wird. Wie korrekt gewählt wird, erklärt Paragraf 56 der Bundeswahlordnung. Und darin heißt es in Absatz 6, Punkt 5: Dass der Wahlvorstand einen Wähler zurückzuweisen hat, der "seinen Stimmzettel so gefaltet hat, dass seine Stimmabgabe erkennbar ist, oder ihn mit einem äußerlich sichtbaren, das Wahlgeheimnis offensichtlich gefährdenden Kennzeichen versehen hat".
Das heißt: Ein Wahlhelfer hätte bei Laschets Legitimation am Tisch des Wahlvorstandes an dieser Stelle einschreiten und ihn zurückweisen müssen. Dessen Wahlzettel hätte vernichtet und der Kandidat dazu aufgefordert werden müssen, sein Glück mit einem neuen Ersatz-Wahlzettel zu versuchen. Da dies nicht geschah, ist davon auszugehen, dass der Fehler wie bei einer Tatsachenentscheidung im Fußball als subjektive Interpretation der Verantwortlichen gilt und die Stimmabgabe nicht wiederholt werden muss. Ohnehin dürfte es unmöglich sein, den Laschet-Stimmzettel einwandfrei zu identifizieren und wieder aus der Urne zu fischen. Die Stimme sollte also zählen.
Bundeswahlleiter sieht "keine Wählerbeeinflussung"
Eine Einschätzung, die auch der Bundeswahlleiter Georg Thiel auf Twitter bestätigt: "Ein bundesweit bekannter Politiker hat wie erwartet seine eigene Partei gewählt. Eine Wählerbeeinflussung kann darin nicht gesehen werden." Bei einer "Fehlfaltung" teilt der Wahlvorstand demnach einen neuen Stimmzettel aus - gelangt der offen eingeworfene Zettel dennoch in die Wahlurne, "kann er nicht mehr aussortiert werden und ist gültig".
Auch der Politikwissenschaftler Sven Leunig von der Universität Jena sagt im RTL-Interview: "Der Wahlvorstand vor Ort hätte Stimmzettel zurückweisen müssen. Jetzt ist es zu spät, jetzt ist die Stimme gültig." Allerdings sei es auch immer ein bisschen Auslegungssache, denn "die Stimme in der Kabine ohne andere abgeben zu können, gewährleistet erst einmal die geheime Wahl. Wenn danach jemand selbst entscheidet, seine Kreuze öffentlich zu machen, ist das erstmal seine Sache." Zudem sei bei Laschet ohnehin klar gewesen, wie er wählen wird. "Problematisch wird es dann, wenn jemand seine Abstimmung zeigt, der andere noch beeinflussen könnte. Ein Promi zum Beispiel."
Übrigens: Vor und nach der Wahlhandlung darf das Stimmverhalten offenbart werden. Etwas anderes gilt für die Wahlhandlung selbst. Eine wahlberechtigte Person darf nicht nur, sondern sie muss auch geheim wählen.
Quelle: ntv.de, awi