Reden, Sprechchöre, Plakate JU-Chef fordert Deutsch-Zwang für Demonstrationen
12.11.2023, 17:11 Uhr Artikel anhören
Polizisten beobachten eine propalästinensische Demo in Berlin.
(Foto: IMAGO/A. Friedrichs)
Protestieren ja, aber bitte auf Deutsch. Diese Vorstellung hat der Chef der Jungen Union, Johannes Winkel. Das soll vor allem eine Hilfe für die Beamten bei Demonstrationen sein.
Der Chef der Jungen Union, Johannes Winkel, hat sich angesichts antisemitischer Vorfälle bei propalästinensischen Demonstrationen für schärfere Regeln ausgesprochen. Man müsse nicht nur Gesetze durchsetzen, sondern auch ändern, sagte er der "Welt". Reden, Sprechchöre, Plakate und Fahnen auf Demonstrationen müssten in deutscher Sprache verfasst sein. "Wie sollen die Beamten rechtswidrigen Inhalt sonst überhaupt erkennen?"
Wer sich nicht daran halte, dürfe nicht demonstrieren. "Und wer es dennoch tut, macht sich strafbar." Das Strafrecht müsse konsequent durchgesetzt werden, so Winkel. "Wer auf Veranstaltungen gegen Juden hetzt, macht sich strafbar, das muss geahndet werden. Demonstranten festsetzen, Personalien aufnehmen, Ermittlungsverfahren einleiten, schnelle Verurteilungen." Seit dem Überfall der Hamas auf Israel am 7. Oktober kommt es in Deutschland immer wieder zu Protesten auf der Straße. NRW-Innenminister Herbert Reul hatte den gleichen Vorschlag bereits geäußert und angekündigt, prüfen zu lassen, ob sich Deutsch als Versammlungssprache festgelegt werden könne.
In Deutschland wie auch in vielen anderen Ländern gibt es seitdem zahlreiche proisraelische und propalästinensische Demonstrationen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser hatte am Mittwoch von bisher 450 propalästinensischen Demonstrationen gesprochen. Dem stünden 413 proisraelische Versammlungen gegenüber.
In Bayern wird künftig der bei propalästinensischen Demonstrationen verwendete Slogan "Vom Fluss bis zum Meer" strafrechtlich verfolgt. Das sagte der Münchner Oberstaatsanwalt Andreas Franck der "Süddeutschen Zeitung" vom Samstag. Wer Propagandamittel von verbotenen Organisationen öffentlich verwende, der werde nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs belangt.
Quelle: ntv.de, mba/dpa/AFP