Schlappe vor Oberstem Gericht Johnson will nicht zurücktreten
24.09.2019, 15:30 Uhr
Das britische Oberste Gericht fügt Premier Johnson eine herbe Schlappe zu, weil es seine Zwangspause für das Parlament aufhebt. Der Regierungschef ist damit gar nicht einverstanden, fügt sich aber. An seinem Amt hält er weiterhin fest.
Der britische Premierminister Boris Johnson will das Urteil des Obersten Gerichts zur Zwangspause des Parlaments respektieren. Das sagte Johnson dem britischen Sender Sky News am Rande der UN-Vollversammlung in New York. Gleichzeitig sagte er: "Ich widerspreche dieser Entscheidung des Supreme Courts nachhaltig." Er habe aber den "größten Respekt für unsere Gerichtsbarkeit".
Zudem forderte Johnson Neuwahlen. Es liege auf der Hand, dass jetzt "Wahlen einberufen" werden müssten, sagte er. Für das Urteil machte er "eine Menge Leute" verantwortlich, "die den EU-Austritt verhindern wollen", fügte Johnson hinzu.
Der britische Supreme Court hatte am Vormittag einstimmig die von Johnson auferlegte Zwangspause des Parlaments für unrechtmäßig erklärt. Das ist eine herbe Schlappe für den Premier. Sky News berichtete unter Berufung auf Quellen in Regierungskreisen, dass Johnson trotz des Urteils aber nicht zurücktreten werde. Die schottische Ministerpräsidentin Nicola Sturgeon sagte nach der Urteilsverkündung, Johnson sei ungeeignet für das Amt, und wenn er nicht zurücktrete, sollte er entlassen werden. Sie glaube im Übrigen auch nicht daran, dass Großbritannien die EU am 31. Oktober verlassen werde.
Die Abgeordneten sollen derweil bereits am Mittwoch wieder zusammentreten. Das verkündete Unterhaussprecher John Bercow. Ob auch Johnson an der Sitzung teilnimmt, ist unklar. Er will nach seiner Rede vor der UN-Vollversammlung aber noch in der Nacht nach London zurückkehren. Die Parlamentspause hatte in der Nacht zum 10. September begonnen und sollte eigentlich bis zum 14. Oktober dauern.
Ende Oktober soll das Land nach Johnsons Willen aus der Europäischen Union austreten. Der Premier droht mit einem ungeregelten Brexit, sollte sich Brüssel nicht auf seine Forderungen nach Änderungen am Austrittsabkommen einlassen. Allerdings hatte das Parlament Anfang September ein Gesetz verabschiedet, das den Premier zum Beantragen einer Verlängerung der Brexit-Frist verpflichtet, sollte nicht rechtzeitig ein Abkommen ratifiziert sein. Johnson hatte bereits angekündigt, das Gesetz intensiv prüfen zu wollen. Sollte er versuchen, das Gesetz zu umgehen, könnte auch diese Frage wieder vor Gericht landen.
Quelle: ntv.de, mli/dpa/rts