"Zeitgemäße Regeln schaffen"Justizministerin Hubig für strengeres Vorgehen gegen Spanner

Saunen und Spas sind derzeit ein rechtsfreier Raum, was Voyeurismus angeht. Nackte Frauen zu fotografieren, bleibt ohne Strafe. Das will das Justizministerium nun ändern.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will das Fotografieren und Filmen durch Voyeure in öffentlichen Saunen und Spas durch die Einführung strafrechtlicher Regeln unterbinden. "Viele Formen des digitalen Voyeurismus stehen schon heute unter Strafe - zum Beispiel das heimliche Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt", sagte die SPD-Politikerin der "Neuen Osnabrücker Zeitung". "Das heimliche Filmen in der öffentlichen Sauna ist nach geltendem Recht hingegen nicht strafbar. Darin sehen viele eine Schutzlücke, was ich teile", fügte Hubig hinzu.
"Voyeuristische Nacktaufnahmen von anderen sind inakzeptabel, auch dann, wenn sie an öffentlichen Orten entstehen, in der Sauna, am Badesee oder im Spa", sagte Hubig. Die Ministerin kündigte an, "zeitgemäße strafrechtliche Regeln gegen digitalen Voyeurismus zu schaffen". Keine Frau müsse sich gefallen lassen, "dass sie zum Objekt von Spanner-Fotos gemacht wird, nur weil das Smartphone mit Kamera immer griffbereit ist".
Allerdings dürfe man auch nicht überziehen, warnte die frühere Richterin: "Wie immer bei der Schaffung neuer Straftatbestände müssen wir dabei sehr genau vorgehen und uns auf die Sanktionierung strafwürdigen Verhaltens beschränken". Es gehe nicht "um beiläufiges Fotografieren, sondern um digitale Spanner-Aufnahmen".
Hubig kann auf Unterstützung aus mehreren Bundesländern hoffen. Auch Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wollen heimliche Nacktaufnahmen mit einer Initiative im Bundesrat strafbar machen. Sie wollen das Vorhaben am Montag vorstellen.
Schon jetzt ist es in bestimmten intimen Situationen verboten, andere zu filmen und zu fotografieren. Wer etwa jemanden in dessen Wohnung, in einer Umkleidekabine oder in einer Toilette filmt oder fotografiert und dadurch den sogenannten höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, kann dafür bis zu zwei Jahre im Gefängnis landen. Außerdem können Betroffene, die heimlich in intimen Situationen aufgenommen wurden, sich auf ihr sogenanntes Recht am eigenen Bild berufen und einklagen, dass die Aufnahmen gelöscht werden.