Politik

Anstieg von maximal 3,5 ProzentJustizministerin Hubig will Indexmieten deckeln

20.12.2025, 09:33 Uhr
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Auch beim möblierten Wohnen strebt Hubig eine Reform an. (Foto: picture alliance / dpa)

Wohnen wird für viele Mieter mit der Zeit immer teurer. Die Bundesregierung strebt nun ein Gesetz an, um die Kosten bei bestimmten Mietverträgen finanzierbar zu halten.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat eine neue Gesetzesinitiative zum Mietrecht für erschwinglicheren Wohnraum angekündigt. "Wir deckeln den Anstieg von Indexmieten bei 3,5 Prozent pro Jahr. Einen entsprechenden Gesetzentwurf habe ich vor ein paar Tagen in die regierungsinterne Abstimmung gegeben", sagte Hubig den Zeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft.

Die SPD-Politikerin begründete dies mit dem Anstieg der Preise nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Damals seien die Indexmieten, die sich an der Inflationsrate orientieren, rasant gestiegen. "Mieterhöhungen von jährlich sechs bis sieben Prozent oder sogar noch mehr sind auf Dauer aber kaum zu stemmen", sagte Hubig. Sie ergänzte: "Mein Ziel ist, dass unser Mietenpaket spätestens Anfang 2027 so in Kraft tritt - und für alle Indexmietverträge gilt, egal ob neu oder alt."

Beim möblierten Wohnen strebt Hubig ebenfalls eine Reform an. "Im Mietvertrag muss klar ausgewiesen sein, wie hoch die Grundmiete und wie hoch der Zuschlag für die Möblierung ist. Das macht es transparent. Und das macht es einfacher für den Mieter zu erkennen, ob die Mietpreisbremse eingehalten wird", sagte Hubig. Sie wolle klare und praktikable Regelungen für die Berechnung des Möblierungszuschlags. Für vollmöblierte Wohnungen sollen Vermieter eine Pauschale von fünf Prozent der Nettokaltmiete verlangen können.

Auch Kurzzeitvermietungen, für die bislang keine Mietpreisbremse gilt und die immer wieder verlängert werden können, möchte Hubig strenger regulieren. "Ich will Kurzzeitmietverträge fix auf maximal sechs Monate begrenzen. Wer für ein paar Monate eine Wohnung sucht, kann weiterhin einen Kurzzeitmietvertrag abschließen. Aber sobald länger als ein halbes Jahr gemietet wird, auch mit einer längeren Befristung, unterliegt die Wohnung regulär der Mietpreisbremse", sagte die Justizministerin.

Quelle: ntv.de, mpa/rts

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