Politik

Steuer in Gastro soll sinken Kabinett segnet höhere Pendlerpauschale ab

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Künftig soll die Pendlerpauschale bereits ab dem ersten Kilometer bei 38 Cent liegen.

Künftig soll die Pendlerpauschale bereits ab dem ersten Kilometer bei 38 Cent liegen.

(Foto: picture alliance / blickwinkel/H. Blossey)

Die Regierung will Pendler und das Gastgewerbe entlasten. Beides sind Vorschläge der CSU und kosten Bund und Länder Milliarden. Mehr als fraglich ist, ob die geringere Steuer in Restaurants tatsächlich bei den Gästen ankommt. Der Gesetzentwurf sieht dies ausdrücklich nicht vor.

Die Bundesregierung will Pendler und Restaurants um mehrere Milliarden Euro pro Jahr entlasten. Das Kabinett gab grünes Licht für das Steueränderungsgesetz, mit dem die Pendlerpauschale ausgeweitet und die Mehrwertsteuer auf Speisen gesenkt werden soll. Die geplanten Maßnahmen gehen auf die CSU innerhalb der schwarz-roten Koalition zurück.

Das Paket wird dem Entwurf zufolge 2026 zu Steuermindereinnahmen von 4,8 Milliarden Euro führen. Die Ausfälle verteilen sich ähnlich stark auf Bund und Länder, die Kommunen müssen nur einen kleineren Teil schultern. In den Jahren 2027 bis 2030 wird dann mit Mindereinnahmen von 5,7 bis 6,1 Milliarden Euro pro Jahr gerechnet.

Mit der Pendlerpauschale von 38 Cent je Kilometer zwischen Wohnort und Arbeitsplatz soll die Mobilität vor allem im ländlichen Raum gefördert werden. Mit dem Gesetz wird der Steuervorteil verstetigt und auch schon ab dem ersten Kilometer gewährt. Bisher gilt für die ersten 20 Kilometer der einfachen Strecke ein Satz von 30 Cent pro Kilometer, ab dem 21. Kilometer dann 38 Cent.

In der Gastronomie soll ab Anfang 2026 die Mehrwertsteuer für Speisen dauerhaft auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent gesenkt werden. Damit soll die Branche, die vor allem in der Corona-Pandemie massiv gelitten hatte, unterstützt werden. Getränke sind von der Regelung allerdings ausgenommen. Ob die Ersparnis bei Speisen am Ende beim Kunden ankommt, ist fraglich. Im Gesetzentwurf heißt es, die Weitergabe an Verbraucher sei ebenso möglich wie zusätzliche Investitionen der Betriebe. "Die Entscheidungen sind abhängig von Marktbedingungen und obliegen den betroffenen Unternehmen."

Quelle: ntv.de, jwu/rts

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