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Für klimafreundliche Fahrzeuge Kabinett will E-Auto-Sonderspuren ermöglichen

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Den linken Fahrstreifen einer Autobahn könnten zum Beispiel nur noch stark besetzte Fahrzeuge nutzen. So wird es in den USA bereits teilweise praktiziert.

Den linken Fahrstreifen einer Autobahn könnten zum Beispiel nur noch stark besetzte Fahrzeuge nutzen. So wird es in den USA bereits teilweise praktiziert.

(Foto: imago/Bild13)

Mit einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes soll es in Deutschland möglich werden, Sonderspuren einzurichten. Auf diesen hätten dann klimafreundlich betriebene Fahrzeuge ein Anrecht - also vor allem E-Autos. Aber auch weitere Möglichkeiten gibt es.

Sonderspuren auf deutschen Straßen sollen künftig für klimafreundlich betriebene Fahrzeuge möglich werden. Das Kabinett billigte dazu Regierungskreisen zufolge eine geplante Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, was den rechtlichen Rahmen schafft. Behörden bekämen damit die Möglichkeit, solche Sonderfahrspuren einzurichten, sagte Verkehrsminister Volker Wissing. Denkbar wäre die Nutzung dann mit elektrisch oder mit Wasserstoff betriebenen Fahrzeugen. Auch Autos, die mit mehreren Personen besetzt sind, könnten freigegeben werden.

Fahrspuren für stark besetzte Autos gibt es unter anderem in den USA. Dort heißen sie "High Occupancy Vehicle Lanes" und werden teilweise auch auf klimafreundlich angetriebene Fahrzeuge ausgeweitet. Je nach Auslegung der Regelung dürfen zum Beispiel nur Fahrzeuge die linke Spur einer Autobahn benutzen, wenn sie mit mindestens zwei Personen besetzt sind.

In Deutschland müssen Bundestag und Bundesrat der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes noch zustimmen, bevor die Behörden vor Ort tätig werden können. Sie sollen laut Verkehrsministerium auch mehr Spielraum bei der Anordnung von Tempo-30-Zonen bekommen, etwa in der Nähe von Spielplätzen, bei stark genutzten Schulwegen und Fußgängerübergängen. Hier sollen künftig Entscheidungen allein aufgrund von Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes, wegen gesundheitlicher Erwägungen oder städtebaulicher Aspekte möglich werden. "Solche Anordnungen müssen nicht - wie bisher - auch der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs dienen."

Quelle: ntv.de, rog/rts

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