Politik

Streitpunkt neue Verordnung Kassenärzte wollen Corona-Tests nicht abrechnen

Wer bürgt für die Testzentren? Die Kassenärzte lehnen dies ab.

Wer bürgt für die Testzentren? Die Kassenärzte lehnen dies ab.

(Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild)

Ab heute muss die große Mehrheit der Bürger bei Corona-Tests zuzahlen - Grund ist eine neue Verordnung. Die Kassenärzte machen nun geltend, diese nicht umsetzen zu können. Es sei ihnen nicht möglich, die Einhaltung der Vorschriften in Testzentren zu prüfen.

Die Kassenärzte gehen wegen der neuen Regelungen für Corona-Bürgertests auf die Barrikaden. In einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach teilten die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Landesvereinigungen mit, dass sie Bürgertestungen "zukünftig nicht mehr abrechnen und auszahlen können". Kostenlose Tests gibt es seit heute nun nur noch für Risikogruppen und andere Ausnahmefälle. Für Tests etwa für Familienfeiern, Konzerte oder Treffen mit Menschen ab 60 werden drei Euro Zuzahlung fällig. Wer einen solchen Test will, muss unterschreiben, dass er zu diesem Zweck gemacht wird.

Laut Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) verweist die KBV auf die vielen kleinteiligen Anspruchsberechtigungen. Die Vereinigung, die auch für die Abrechnung der Testzentren zuständig ist, kritisiert, dass sie sich nicht in der Lage sieht zu prüfen, ob die Testzentren alle Vorschriften eingehalten haben. "Im Ergebnis können die Kassenärztlichen Vereinigungen nicht verantworten, sehenden Auges Auszahlungen auf Abrechnungen zu leisten, deren Richtigkeit sie nicht ansatzweise prüfen können", heißt es laut RND in dem Brief weiter. Und dies, angesichts der "schon jetzt bestehenden, eklatanten Betrugsproblematik", in deren Sog auch gegen eine Kassenärztliche Vereinigung bereits staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen der Auszahlung von Finanzmitteln liefen.

Mehr zum Thema

Die Kassenärztlichen Vereinigungen kritisierten ferner, dass sie vor Veröffentlichung der neuen Testverordnung nur 4 Stunden und 15 Minuten Zeit gehabt hätten, die neuen Regelungen zu kommentieren. Reaktionen habe es seitens des Ministeriums darauf nicht gegeben.

Das Bundesgesundheitsministerium erklärte, man gehe davon aus, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen als Körperschaften des öffentlichen Rechts ihrem Auftrag zur Abrechnung und Stichprobenprüfung der Testzentren weiterhin nachkommen werden. "Im Dialog werden wir kurzfristig mit den KVen erörtern, wie die neuen Regeln unbürokratisch umzusetzen sind", sagte ein Sprecher.

Quelle: ntv.de, jwu/dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen