EU-Gericht zu Janukowitsch-Vermögen Kiew fror Gelder teils zu Unrecht ein
15.09.2016, 17:21 Uhr
Janukowitsch floh 2014 nach Russland.
(Foto: picture alliance / dpa)
Es ist ein Teilerfolg für die ukrainische Staatsanwaltschaft: Das EU-Gericht erklärt das Einfrieren des Vermögens von Viktor Janukowitsch für legitim. Allerdings kann auch der ukrainische Ex-Präsident einen Sieg verbuchen.
Das Gericht der Europäischen Union hat Sanktionen der EU gegen den gestürzten ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowitsch teilweise bestätigt. Laut dem in Luxemburg verkündeten Urteil durften die Vermögenswerte von Janukowitsch vom 6. März 2015 bis zum 6. März 2016 eingefroren werden, nicht aber für den Zeitraum vom 6. März 2014 bis zum 5. März 2015.
Die ukrainische Staatsanwaltschaft verdächtigt den nach Russland ins Exil geflohenen Ex-Präsidenten, Staatsgelder veruntreut zu haben. Das EU-Gericht kritisierte nun aber, dass der ukrainische Generalstaatsanwalt die Vorwürfe für den Zeitraum von 2014 bis 2015 nicht hinreichend konkretisiert habe. Für den Zeitraum von 2015 bis 2016 gebe es aber Belege dafür, dass das Einfrieren wirksam "zu einer Erleichterung der Verfolgung der Veruntreuung öffentlicher Gelder beiträgt", hieß es im Urteil.
Janukowitsch hatte Ende 2013 die geplante Annäherung an die EU auf Druck Moskaus auf Eis gelegt. In der Folge gab es wochenlang Proteste gegen seine Regierung. Der Präsident floh schließlich am 21. Februar 2014 aus Kiew nach Russland, nachdem bei Straßenkämpfen auf dem Maidan mehr als hundert Menschen getötet worden waren.
Quelle: ntv.de, lsc/AFP