Politik

6,7 Millionen Fernpendler Klimapaket entlastet Millionen Autofahrer

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Die große Mehrzahl der Fernpendler benutzt das Auto.

(Foto: picture alliance/dpa)

Seit die Bundesregierung ihr umstrittenes Klimapaket vorgestellt hat, diskutiert Deutschland über die darin enthaltene Erhöhung der Pendlerpauschale für besonders lange Arbeitswege. Das Statistische Bundesamt legt neue Zahlen dazu vor.

Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes dürfte die geplante Erhöhung der Pendlerpauschale im Klimapaket der Bundesregierung Millionen von Autofahrern zugutekommen. Im Jahr 2015 fuhren rund 6,7 Millionen Einkommensteuerpflichtige Arbeitswege von mehr als 20 Kilometern, wie die Behörde mitteilte. Davon gaben 5,8 Millionen in der Steuererklärung an, für mindestens einen Teil der Strecke das Auto zu nutzen. Das waren 86 Prozent der Langstrecken-Pendler.

Die Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030, die in der vergangenen Woche verabschiedet wurden, sehen eine Entlastung für Pendler mit langen Arbeitswegen vor. Ab dem 21. Kilometer soll die Pauschale von 30 auf 35 Cent steigen. Das führt laut Berechnungen dazu, dass Autofahrer mit langen Arbeitswegen je nach Verbrauch und nach persönlicher Steuerbelastung durch das Klimapaket finanziell teilweise erheblich entlastet werden. Steuerpflichtige mit hohem Einkommen profitieren dabei besonders stark. Das Klimapaket wurde bereits im Kabinett verabschiedet und steht demnächst im Bundestag zur Abstimmung.

Die 6,7 Millionen Steuerpflichtigen legten im Jahr 2015 nach eigenen Angaben insgesamt rund 26,8 Milliarden Kilometer über der 20-Kilometer-Grenze zurück. Das Statistische Bundesamt wies darauf hin, dass die tatsächliche Zahl der Pendler, die lange Distanzen zur Arbeit zurücklegten, sogar noch höher sei. Denn steuerlich zusammenveranlagte Ehepaare und Personen in eingetragenen Lebenspartnerschaften werden als ein Steuerpflichtiger gezählt. Es könne aber vorkommen, dass beide Partner jeweils mehr als 20 Kilometer zur Arbeit fahren.

Für die Berechnung griff die Behörde auf Daten aus den Steuererklärungen und die Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2015 zurück. Diese Statistik ist aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung erst etwa dreieinhalb Jahre nach Ende des Veranlagungsjahres verfügbar.

Quelle: ntv.de, mbo/DJ

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