Minister rudert zurückKlingbeil legt neue Pläne für Einkommensteuerreform vor

Für seinen ersten Aufschlag für eine Reform der Einkommensteuer erhält Lars Klingbeil erhebliche Kritik aus der Union. Jetzt bessert der Finanzminister nach. Gleich mehrere unbeliebte Ansätze verschwinden aus dem Papier.
Das SPD-geführte Bundesfinanzministerium hat seine Pläne für die Reform der Einkommensteuer überarbeitet. Dabei wird unter anderem gestrichen, Vereine steuerlich stärker in die Pflicht zu nehmen. Auch Rabatte, die Unternehmen ihren Mitarbeitern gewähren, sollen - zumindest zunächst - wie bisher erhalten bleiben. Das geht aus dem neuen Entwurf des Finanzministeriums hervor. In einem Schreiben an Wirtschaftsverbände heißt es, das Kabinett der schwarz-roten Regierung solle am 2. September grünes Licht für einen Gesetzentwurf geben.
Finanzminister und SPD-Chef Lars Klingbeil war in die Kritik geraten, weil er Vereine steuerlich belasten wollte, was nun vollständig gestrichen wurde. Es bleibt damit bei dem Freibetrag von 5000 Euro. Im ersten Entwurf war vorgesehen, dass für steuerpflichtige Vereine nur noch eine Freigrenze von 1000 Euro gelten soll.
Bei höheren Gewinnen wäre das gesamte Einkommen steuerpflichtig gewesen. Gemeinnützige Vereine, beispielsweise Sport-, Musik- oder Feuerwehrvereine, wären allerdings nicht betroffen gewesen. Sie sind mit der Anerkennung der Gemeinnützigkeit von fast allen Steuerarten befreit. Die Maßnahme sollte den öffentlichen Haushalten Mehreinnahmen von 45 Millionen Euro pro Jahr bringen - als Teil der Gegenfinanzierung von Entlastungen vor allem für untere und mittlere Einkommensschichten.
Freibetrag für Mitarbeiterrabatte bleibt
Außerdem sollten sogenannte Belegschaftsrabatte gestrichen werden. Auch dies ist erst einmal vom Tisch. Der Freibetrag pro Jahr wird damit weiterhin bei 1080 Euro liegen. Die Maßnahme sollte eigentlich Teil des Abbaus von Subventionen sein und dem Staat jährliche Mehreinnahmen von 240 Millionen Euro einbringen. Viele Firmen gewähren ihren Mitarbeitern auf die eigenen Produkte - etwa Kleidung, Lebensmittel, Autos, Energie oder Reisen - Rabatte, was durchaus zu spürbaren Umsätzen führt.
Der Kabinettsbeschluss im September solle sicherstellen, dass die Einkommensteuerreform ab 2027 greifen könne, hieß es im Finanzministerium. "Die Regelungen zum steuerlichen Subventionsabbau werden dann in einem separaten Verfahren umgesetzt." Das sei Teil der Bemühungen, den Haushalt zu konsolidieren.
Die Spitzen der Koalition hatten sich Anfang Juli auf die Grundzüge der Reform geeinigt, die in zwei Stufen 2027 und 2028 in Kraft treten soll. Das Finanzministerium beziffert die Entlastung im Jahr 2028 verglichen mit 2026 auf zehn Milliarden Euro. Klammert man aber Maßnahmen zur Gegenfinanzierung aus, waren es bisher knapp fünf Milliarden Euro, jetzt gut fünfeinhalb Milliarden. Eine Mittelschicht-Familie mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von insgesamt 60.000 Euro soll steuerlich um mehr als 600 Euro entlastet werden.
Höhere Steuern für Spitzenverdiener
Teil der Gegenfinanzierung sind höhere Steuern für Spitzenverdiener. So ist ein neuer Reichensteuersatz von 47 Prozent für Einkommen ab 280.000 Euro vorgesehen. Der bestehende Satz von 45 Prozent soll bereits ab 250.000 Euro greifen. Außerdem soll die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen sinken.
Unverändert sind die Pläne zur Anhebung des Kindergeldes von 259 Euro auf 267 Euro im Jahr 2027 und auf 272 Euro im Jahr 2028. Der steuerliche Grundfreibetrag soll bis 2028 auf 12.900 Euro steigen, während der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bereits 2027 von 1230 auf 1430 Euro erhöht wird. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent soll ab 2027 erst bei einem zu versteuernden Einkommen ab 70.601 Euro greifen.
Der Bund der Steuerzahler kritisierte, dass Klingbeil nicht die Kalte Progression vollständig ausgleichen will. Dies sei seit elf Jahren eigentlich selbstverständlich gewesen. "Rechnet man Steuern und steigende Sozialabgaben zusammen, zahlen viele Bürger und Betriebe am Ende sogar mehr", so Reiner Holznagel, Präsident des Steuerzahlerbundes. Die Kalte Progression entsteht, wenn inflationsbedingt ein höheres Einkommen anfällt und man dadurch in eine höhere Steuerstufe rutscht. Dadurch bleibt am Ende immer wieder weniger Kaufkraft übrig.