Politik

Treffen zweier Haushalte erlaubt Kontaktbeschränkungen bis 5. Juni verlängert

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Kanzlerin Merkel und die Länderchefs einigen sich in einer Schalte auf eine Verlängerung der Kontaktbeschränkungen bis zum 5. Juni. Allerdings gibt es eine Lockerung: Nun dürfen sich Angehörige zweier Haushalte treffen. Neuerungen gibt es auch für Besucher in Pflegeheimen und Kliniken sowie für Freizeitsportler.

Bund und Länder haben die Kontaktbeschränkungen in Deutschland grundsätzlich bis 5. Juni verlängert. Allerdings einigten sich Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder bei ihrer Schalte auch auf eine Lockerung.

Die weitreichenden Beschränkungen für das Alltagsleben waren am 22. März von Bund und Ländern beschlossen worden. Konkret gilt seitdem als bundesweite Leitlinie, dass man sich in der Öffentlichkeit nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten soll.

Diese Vorgabe war zuletzt Ende April verlängert worden. Angesichts der niedrigen Infektionszahlen soll der Aufenthalt im öffentlichen Raum nun nicht nur alleine mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes oder einer weiteren Person, sondern auch mit den Personen eines weiteren Hausstandes gestattet sein, wie es hieß. Dies soll durch eine Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen ergänzt werden. Generell gilt auch die Vorgabe, mindestens einen Abstand von 1,50 Metern zu anderen Menschen zu halten. Einzelne Länder hatten bereits Lockerungen der Kontaktbeschränkungen beschlossen.

Bund und Länder hatten über die Zukunft der Kontaktbeschränkungen intensiv gerungen. Merkel hatte dabei das Vorgehen aus dem Saarland bevorzugt, wonach sich zwei Hausstände treffen können. Dies sei ein guter Vorschlag, wurde die Kanzlerin von Teilnehmern der Sitzung zitiert. Im Saarland geht die Regelung auf ein Gerichtsurteil zurück, wonach sich Angehörige von zwei Haushalten treffen dürfen.

Der Vorschlag wurde dem Vernehmen nach auch von Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther und Bayerns Regierungschef Markus Söder unterstützt. Er könne gut damit leben, weil es der Lebenswirklichkeit der Menschen entspreche, sagte Söder nach Teilnehmerangaben. Einzig Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Rainer Haseloff soll sich ablehnend geäußert haben. In seinem Bundesland dürfen sich seit Montag bis zu fünf Personen aus unterschiedlichen Haushalten treffen.

Insgesamt bekommen die Länder in der Corona-Krise weitgehende Verantwortung für die Lockerung von Beschränkungen - sie sollen aber auch eventuell wieder nötige Verschärfungen garantieren. Die Länder sollen sicherstellen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den letzten sieben Tagen sofort wieder ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt wird.

Besuche in Heimen teils möglich

Bund und Länder verständigten sich laut dpa auch darauf, die weitgehenden Besuchsbeschränkungen für Kliniken, Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen in der Corona-Krise bundesweit begrenzt zu lockern. Nordrhein-Westfalen und Bayern hatten schon am Dienstag die Auflagen gelockert.

Angesichts insgesamt niedriger Infektionszahlen soll demnach in Schutzkonzepte der Einrichtungen und Verfügungen der Länder eine Regelung aufgenommen werden, wonach jedem Patienten oder Bewohner wiederkehrender Besuch durch eine definierte Person ermöglicht wird. Voraussetzung ist, dass es aktuell "kein aktives Infektionsgeschehen" der Corona-Epidemie in der jeweiligen Einrichtung gibt. Hintergrund besonderer Schutzvorkehrungen ist, dass die meist älteren und chronisch kranken Bewohner etwa in Pflegeheimen zur Risikogruppe für schwere Verläufe der Covid-19-Erkrankung gehören.

Training ohne Körperkontakt erlaubt

Der Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel soll auch wieder erlaubt werden. Nach Wochen des Stillstands darf sportartenspezifisch nach bestimmten Regeln trainiert werden. Dies ist eine erfreuliche Nachricht für die rund 27 Millionen in Vereinen organisierten Menschen. Als Bedingungen für den Neustart im Breitensport werden unter anderem genannt, dass eine ausreichende Distanz von 1,5 bis 2 Metern gewährleistet und der Sport kontaktfrei ausgeübt wird.

Außerdem müssen Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, eingehalten werden. Für die einzelnen Sportarten und Disziplinen haben zudem die Spitzenverbände des Deutschen Sportbundes Konzepte mit Übergangsregeln für ihre Sportarten entwickelt, die dem noch besseren Schutz vor Coronavirus-Infizierungen dienen sollen. Für Mannschaftssportarten beginnt die Wiederaufnahme des Trainings zunächst mit Individualtraining.

Quelle: ntv.de, mli/sgu/dpa

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