Plan des Bundes "unzureichend" Kritik an Konzept für Schlachthof-Mitarbeiter
23.08.2020, 17:35 Uhr
Gewerkschaften befürchten, dass Konzerne der Fleischindustrie das geplante Gesetz zu ihren Gunsten beeinflussen.
(Foto: picture alliance/dpa)
Nach der Häufung von Corona-Fällen in Fleischbetrieben will die Bundesregierung die Regeln für die Branche verschärfen. Doch im geplanten Gesetz sehen Gewerkschaften keine Verbesserung für die Beschäftigten, die meist aus Osteuropa kommen. Stattdessen fürchten sie weitere Ausbeutung.
Im Streit um bessere Arbeits- und Lebensbedingungen für Schlachthof-Beschäftigte aus Osteuropa haben Gewerkschaften und Kirchen die Pläne der Bundesregierung als unzureichend kritisiert. Die Unterbringung der Menschen werde mit dem kürzlich vorgestellten Gesetzentwurf nicht verbessert, stattdessen werde das Gegenteil erreicht, heißt es in einer Erklärung. "Zum ersten Mal wird eine zeitliche Kopplung von Arbeiten und Wohnen legitimiert: Wer seinen Arbeitsplatz verliert, wird aus der Unterkunft gewiesen, landet obdachlos auf der Straße", kritisieren rund 30 Vertreter von Sozialverbänden, DGB und Kirchen nach einem Austausch in Hannover.
Nach der Häufung von Corona-Fällen in Fleischbetrieben hatte die Bundesregierung Ende Juli schärfere Regeln für die Branche auf den Weg gebracht. Geplant ist ein Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Branche. Schlachten, Zerlegen und Verarbeiten sollen in der Fleischwirtschaft ab dem nächsten Jahr nicht mehr von betriebsfremden Beschäftigten ausgeführt werden dürfen.
In der Erklärung von Gewerkschaftern und Kirchen heißt es: "Wir fordern die Bundestagsabgeordneten dringend auf, den horrenden Bettpreisen von in der Regel 300 bis 400 Euro im Monat durch einen Kostendeckel endlich einen Riegel vor zu schieben." Die Gewerkschaften befürchten, dass es Konzernen der Fleischindustrie gelingt, das geplante Gesetz vorab noch so zu beeinflussen, dass sie strengere Vorgaben umgehen können.
"Leiharbeit darf in dieser Branche nicht mehr stattfinden. Viele Subunternehmen, die Menschen in Werkverträgen drangsalieren, zusammenpferchen, ausbeuten, sind auch als Leiharbeitsunternehmen zugelassen", kritisieren die Verbände. Künftig müsse gelten, dass es auf einem Betriebsgelände auch nur einen Betrieb und eine Stammbelegschaft gebe.
Quelle: ntv.de, chf/dpa