Durchbruch bei Krankenhausreform Länder entscheiden, wo es weiter Krankenhäuser gibt
01.06.2023, 17:02 Uhr Artikel anhören
Bei Streitfragen hat Berlin teilweise nachgegeben.
(Foto: picture alliance/dpa)
Der Bund um Gesundheitsminister Lauterbach kommt den Ländern bei der geplanten Krankenhausreform weit entgegen. Dafür gibt es viel Lob. Einigungen werden bei der Krankenhausfinanzierung und -planung erzielt. An anderen Sachverhalten muss allerdings noch gearbeitet werden.
Bund und Länder haben sich in der Debatte über die geplante Krankenhausreform angenähert. Von einem "Durchbruch" sprach Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nach Beratungen mit seinen Landeskolleginnen und -kollegen in Berlin. Die "Grundstruktur" der Reform stehe, sie könne nun aller Voraussicht nach wie geplant zum Jahreswechsel in Kraft treten. Die Annäherung wurde auch dadurch möglich, dass der Bund den Ländern in den Streitfragen weit entgegenkam.
Lauterbach sagte den Ländern etwa zu, sie bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs zu beteiligen - unter Federführung seines Ministeriums. Bis Ende Juni sollten die ersten Eckpunkte der Reform vorliegen, über den Sommer sollten Bund, Länder und Fraktionen dann einen gemeinsamen Referentenentwurf erarbeiten, der Grundlage für das spätere Gesetz sein soll.
Eine Grundsatzeinigung gab es laut Lauterbach in der Frage der Krankenhausfinanzierung und der Krankenhausplanung. Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hob hervor, dass sich Bund und Länder hier auf eine klare Aufgabenteilung verständigt hätten: Die Krankenhausplanung - also etwa die Frage, wo es weiter Krankenhäuser geben soll und wo nicht - obliege den Ländern. Der Bund hingegen habe "den Hut auf in der Frage: Wie werden die Betriebskosten von Krankenhäusern finanziert", sagte Laumann.
Einig sind sich Bund und Länder nun auch bei der Einführung der geplanten Leistungsgruppen, nach denen sich die Vergütung durch die Vorhaltepauschalen orientieren soll. Sie sollen sich weitgehend an das Modell anlehnen, das in NRW bereits in Kraft ist. "98 Prozent der Fälle lassen sich dadurch eindeutig zuordnen", sagte Lauterbach. Behandlungen sollen künftig nur noch abgerechnet werden können, wenn dem Krankenhaus die entsprechende Leistungsgruppe zugeteilt wurde. Dafür müssen genau definierte Voraussetzungen erfüllt werden, etwa bei personeller und apparativer Ausstattung.
"Sternstunde für unsere Krankenhäuser"
Keine Einigung erzielten Bund und Länder in der Frage der bundeseinheitlichen Krankenhaus-Levels, mit der das Leistungsniveau von Kliniken transparenter werden soll. Sie verständigten sich aber darauf, dass der Bund hier alleine vorangeht. "Wir werden als Bund die Qualitätsunterschiede, die es von Klinik zu Klinik gibt, transparent machen", sagte Lauterbach. "Man muss nachschauen können, wo wird der Eingriff vor Ort gemacht und mit welcher Qualität." Der Bund könne dies rechtlich auch ohne die Länder umsetzen.
Von Länderseite erhielt Lauterbach Lob für sein Entgegenkommen. Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer bezeichnete es als "Sternstunde für unsere Krankenhäuser, dass Bund, Länder und auch Fraktionen gemeinsam an dem Gesetzentwurf arbeiten". Es sei "wirklich beispielhaft, dass der Bund uns an dieser Stelle so weit entgegenkommt". Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha sagte, das Vertrauensverhältnis zwischen Bund und Ländern bei der Reform habe "heute einen signifikanten Schub nach vorne gemacht". An einigen Details müsse aber noch "gefeilt" werden.
Vor dem Treffen hatte Lauterbach auf die schwierige finanzielle Lage vieler Kliniken hingewiesen. "Ohne die Reform haben wir ein Krankenhaussterben", warnte er im ZDF. "Viele Krankenhäuser werden ohne die Reform nicht überleben können." Der ökonomische Druck sei zu hoch.
Quelle: ntv.de, rog/AFP