Trotz Inzidenz über 100 Landkreis widersetzt sich Corona-Notbremse
13.03.2021, 15:10 Uhr
Zum Unmut der Landesregierung geht man in Elbe-Elster eigene Wege.
(Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild)
Da die Sieben-Tage-Inzidenz im brandenburgischen Landkreis Elbe-Elster deutlich über dem Grenzwert von 100 liegt, müssen eigentlich wieder schärfere Corona-Regeln in Kraft treten. Doch der Landrat hält das für nicht notwendig. Man habe sich "aktuell anders entschieden".
Der brandenburgische Landkreis Elbe-Elster will trotz eines Wertes von über 100 neuen Infektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche keine zusätzlichen Corona-Maßnahmen einführen. Die Brandenburger Landesregierung hat den Landkreis Elbe-Elster nun auf die geltende Regelung für zusätzliche Corona-Schutzmaßnahmen ab einem Sieben-Tage-Inzidenz-Wert von 100 aufmerksam gemacht.
Landrat Christian Heinrich-Jaschinski sagte, wenn die geltenden Regelungen beachtet werden, bedürfe es keiner neuen Einschränkungen. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag dort am Samstag bei 156. "Insofern wären wir eigentlich gefordert zu handeln. Wir haben uns aktuell aber anders entschieden", so Heinrich-Janschinski.
Regierung erinnert an Regeln
"Wird die 100er-Grenze auf Ebene eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt überschritten, sind die Kreise aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen", erklärte Regierungssprecher Florian Engels auf Anfrage mit Blick auf die Corona-Verordnung. Dies könnten zum Beispiel verschärfte Kontrollen und die Verhängung von Bußgeldern sein. "Deshalb ist es geboten, ab einer Inzidenz von 100 zum Beispiel das Testangebot zu verstärken und auf die Einhaltung der Regeln verstärkt zu achten."
Er verwies darauf, dass Brandenburg einen zweistufigen Weg gehe. "Steigt die landesweite Inzidenz beharrlich Richtung 100, wird das Kabinett zusammentreten und konkrete Einschränkungen beschließen, die landesweit umgesetzt werden." Das gelte, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 bleibe. "Wir erachten die erneute Befassung durch die Landesregierung als zwingend erforderlich, da es um die Einschränkung von Grundrechten geht."
Wenn die 200er-Grenze an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten sei, müssten auf Kreisebene mindestens die Lockerungen seit 8. März zurückgenommen werden. Weil Brandenburg die von Bund und Ländern vereinbarte Notbremse ab dem Wert von 100 nicht in die Verordnung geschrieben hat, gab es Kritik.
Quelle: ntv.de, mdi/dpa