"Führt zu Fehlanreizen" Landkreise fordern härtere Bürgergeld-Sanktionen
10.05.2024, 08:40 Uhr Artikel anhören
"Wer ohne wichtigen Grund nicht zur Annahme zumutbarer und existenzsichernder Arbeit bereit ist, sollte keinen Leistungsanspruch haben", heißt es im Papier des Landkreistags.
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Beim Bürgergeld in seiner jetzigen Form bemängeln die Vertreter der Landkreise diverse Schwachstellen. In einem Beschlusspapier plädieren sie für verschärfte Regelungen beim Vermögen und Sanktionen ab dem ersten versäumten Termin.
Der Deutsche Landkreistag fordert strengere Regeln für das Bürgergeld. Laut einem Beschlusspapier soll die bestehende Karenzzeit für Vermögen, das für den Lebensunterhalt verwendet werden kann, gestrichen werden. Aktuell gilt, dass im ersten Jahr des Bezugs Beträge bis zu 40.000 Euro behalten werden dürfen. Diese Regelung lasse sich "mit Sinn und Zweck einer steuerfinanzierten Sicherung des Existenzminimums nicht vereinbaren", so der Landkreistag.
Die Vertreter der Landkreise halten es laut dem Papier außerdem für angebracht, den Grundfreibetrag für Vermögen in Höhe von 15.000 Euro pro Person zu reduzieren. Auch die Wohnbestimmungen für die knapp vier Millionen Bürgergeldbeziehenden sollen verschärft werden: "Im ersten Jahr des Leistungsbezuges auf eine Prüfung der Angemessenheit der Miete zu verzichten, führt zu Fehlanreizen."
Der Landkreistag plädiert auch für strengere Sanktionen. "Wer ohne wichtigen Grund nicht zur Annahme zumutbarer und existenzsichernder Arbeit bereit ist, sollte keinen Leistungsanspruch haben." Gekürzt werden soll das Bürgergeld bereits dann, wenn eine Person der ersten Einladung zum Termin im Jobcenter "ohne wichtigen Grund" nicht folgt.
Das Bürgergeld hatte nach einer Reform der Ampel-Koalition Anfang 2023 das System von Hartz IV (Arbeitslosengeld II) abgelöst. Es soll Menschen den Lebensunterhalt sichern, die arbeiten können, deren Einkommen aber nicht zum Leben reicht. Betroffenen soll mit Beratung, Aus- und Weiterbildung geholfen werden, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
CDU will Bürgergeld abschaffen
Auch die CDU will das Unterstützungssystem grundlegend ändern, sollte sie die nächste Bundesregierung stellen. Das Bürgergeld soll in "Neue Grundsicherung" umbenannt und "in der jetzigen Form" abgeschafft werden, beschloss der CDU-Bundesvorstand im März. "Der Name 'Bürgergeld' führt in die Irre und ist Ausdruck des politischen Konzepts eines bedingungslosen Grundeinkommens", hieß es in einer Beschlussvorlage. "Dieses Konzept lehnen wir klar ab."
Konkret will sich die CDU unter anderem dafür stark machen, Sanktionen schneller, einfacher und unbürokratischer durchzusetzen. "Lehnt ein arbeitsfähiger Grundsicherungsempfänger ohne sachlichen Grund eine ihm zumutbare Arbeit ab ('Totalverweigerer'), soll zukünftig davon ausgegangen werden, dass er nicht bedürftig ist", hieß es in dem Entwurf. Ein Anspruch auf Grundsicherung solle dann nicht mehr bestehen. Dabei solle sichergestellt werden, dass Kinder und Partner nicht unter dem Verhalten solcher "Totalverweigerer" leiden.
Quelle: ntv.de, mdi/dpa