Verfolgung durch Paragraf 175 Leichtere Entschädigungen für Homosexuelle
13.03.2019, 16:48 Uhr
Wer aufgrund seiner Sexualität verfolgt wurde, soll nun einfacher entschädigt werden können.
(Foto: picture alliance/dpa)
Zehntausende schwule Männer wurden nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland aufgrund ihrer Sexualität strafrechtlich verfolgt. Bis jetzt waren Entschädigungen jedoch jenen vorbehalten, die rechtskräftig verurteilt wurden. Das soll sich nun ändern.
In Deutschland wegen ihrer sexuellen Orientierung verfolgte Homosexuelle können ab sofort leichter Entschädigungen beantragen. Wie Bundesjustizministerin Katarina Barley mitteilte, ist eine Entschädigung nun auch ohne eine rechtskräftige Verurteilung möglich. Es genügt beispielsweise ein Ermittlungsverfahren. Ein Antrag ist auch möglich, wenn die Betroffenen Untersuchungshaft oder eine andere vorläufige freiheitsentziehende Maßnahme erlitten haben.
Die Entschädigungen richten sich an schwule Männer, die nach dem Zweiten Weltkrieg wegen ihrer Homosexualität nach dem Paragrafen 175 verfolgt wurden. Dem Justizministerium zufolge wurden nach 1945 fast 70.000 Menschen in Ost und West wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt.
"Paragraf 175 hat auch die Leben derjenigen schwer belastet, die in Untersuchungshaft saßen oder gegen die lediglich strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet wurden", begründete die SPD-Politikerin die erweitere Entschädigungsregelung. "Schon durch die bloße Existenz des Paragrafen wurden viele Menschen in ihrem täglichen Leben erheblich diskriminiert. Auch in diesen Fällen wird daher eine Entschädigung möglich sein." Der Paragraf wurde 1994 abgeschafft.
Quelle: ntv.de, psa/AFP