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"Hochgradig gefährlich" Linnemann lehnt AfD-Verbotsverfahren ab

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Der Verfassungsschutz beobachtet die AfD seit Jahren wegen rechtsextremistischer Umtriebe.

Der Verfassungsschutz beobachtet die AfD seit Jahren wegen rechtsextremistischer Umtriebe.

(Foto: picture alliance / Ostalb Network)

Für Sonntag wird in vielen Städten zu Demonstrationen zu einem Parteiverbotsverfahren gegen die AfD aufgerufen. CDU-Generalsekretär Linnemann sieht ein solches Verfahren kritisch. SPD-Fraktionschef Miersch hält es weiter für eine Option.

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann steht einem möglichen AfD-Verbotsverfahren skeptisch gegenüber. Ein solches Verfahren halte er für "politisch hochgradig gefährlich", sagte Linnemann der "Welt am Sonntag". "Alle namhaften Rechtsexperten sagen, dass ein solches Verfahren nach jetziger Sachlage sehr schwierig sein würde und der Ausgang ungewiss."

Linnemann zufolge würde ein Verbotsverfahren sehr lange dauern, die AfD könne darin ihre vermeintliche Opferrolle voll ausspielen. Ein mögliches AfD-Verbot wäre zudem keine Antwort für ihre zehn Millionen in Teilen frustrierten Wähler, so der CDU-Politiker. "Man kann Frustration nicht verbieten, man kann sie nur durch gute Politik auflösen." Wenn die neue Regierung die Wirtschaft wieder ankurbele und die illegale Migration stoppe, dann werde auch die AfD maßgeblich geschwächt, so Linnemann.

SPD-Fraktionschef Matthias Miersch hält hingegen an einem Verbotsverfahren als mögliche Option fest. "Natürlich gilt es, die AfD inhaltlich zu stellen und ihr durch gutes Regieren den Wind aus den Segeln zu nehmen", sagte Miersch der "Rheinischen Post". Die Einstufung der AfD als rechtsextreme Partei durch den Verfassungsschutz müsse aber Folgen haben, sagte Miersch. Zunächst sei das Gutachten auszuwerten und die Gerichtsentscheidungen abzuwarten, so der SPD-Fraktionschef. "Die Hürden sind sehr hoch und so ein Verfahren sollte nur nach gründlicher Prüfung in Gang gesetzt werden. Doch ein AfD-Verbotsverfahren ist ganz klar eine Option", so Miersch.

Bundesweite Demonstrationen für AfD-Verbot geplant

Befürworter eines Verbotsverfahrens argumentieren, dass nur ein AfD-Verbot die Demokratie und ihre Institutionen wirksam vor einer Partei schützen kann, die gezielt auf deren Abschaffung hinarbeitet. Artikel 21 des Grundgesetzes erlaubt ein Parteiverbot, wenn eine Partei "darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen". Das Bundesverfassungsgericht fordert hierfür den Nachweis aktiv-kämpferischer, planvoller Aktivitäten gegen die Demokratie und eine reale Chance, diese Ziele zu verwirklichen.

In der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte AfD als gesichert rechtsextremistisch einstuft, was die Debatte über deren Verbot neu befeuert hat. Später gab das BfV eine sogenannte Stillhaltezusage ab, um dem Gericht Zeit zu geben, den Fall sachgerecht zu prüfen. Bis zu einer Entscheidung wird das BfV die AfD nicht mehr als "gesichert rechtsextremistisch" bezeichnen oder behandeln, aber weiterhin als "Verdachtsfall" führen.

Am Sonntag ist ein bundesweiter Aktionstag unter dem Motto "Keine Ausreden mehr - AfD-Verbot jetzt!" geplant. In mehr als 60 Städten hat das Bündnis "Zusammen gegen rechts" gemeinsam mit der Kampagne "AfD-Verbot-Jetzt" und weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen zu Demonstrationen aufgerufen. Das Bündnis fordert die Bundesregierung dazu auf, umgehend ein Verbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten.

Quelle: ntv.de, sba/dpa

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