EU beschließt AbschiebezentrenMigrationsforscher befürchten "Rückführungen um jeden Preis"

Die EU-Staaten ringen seit Jahren darum, wie ausreisepflichtige Menschen schneller in ihre Heimatländer abgeschoben werden können. Nun gibt es in Brüssel eine Einigung, die die Rechte von Migranten deutlich einschränken dürfte. Forscher warnen auch vor neuen Abhängigkeiten.
Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) warnt angesichts der EU-Einigung auf eine Rückführungsverordnung vor "Rückführungen um jeden Preis". Die Rechte der betroffenen ausreisepflichtigen Menschen würden durch die Verordnung "stark eingeschränkt", erklärte der SVR-Vorsitzende, Winfried Kluth. Es bestehe die Gefahr, "dass rechtsstaatliche Prinzipien und Grundrechte gefährdet und ausgehöhlt werden". Kluth fügte hinzu: "Diese müssen gewahrt bleiben, praktisch umgesetzt und auch kontrolliert werden."
Der Sachverständigenrat für Integration und Migration ist ein unabhängiges und interdisziplinär besetztes Gremium der wissenschaftlichen Politikberatung. Es soll zur Urteilsbildung bei integrations- und migrationspolitisch Verantwortlichen sowie der Öffentlichkeit beitragen.
Das Gremium kritisiert unter anderem geplante Sanktionen für die Ausreisepflichtigen und Pläne, die Rechtsberatung für die Betroffenen zu beschneiden. Auch die angestrebte Errichtung von Abschiebezentren in Ländern außerhalb der EU, sogenannte Return-Hubs, wird kritisch gesehen.
Diese schafften Abhängigkeiten mit Drittstaaten "und stehen und fallen mit der politischen Stabilität des jeweiligen Landes", erklärte der Sachverständigenrat. "Sie sind somit politisch und finanziell kostspielig für einen ungewissen Nutzen."
Der Rat sehe die neue Rückführungsverordnung in der Gesamtschau "kritisch", betonte Gremiumschef Kluth. "Der SVR erkennt die Dilemmata an, der sich die Rückkehrpolitik gegenübersieht, warnt aber vor 'Rückführungen um jeden Preis'."
Die Unterhändler von EU-Parlament und Mitgliedstaaten hatten sich am Montagabend auf eine Rückführungsverordnung geeinigt, mit der mehr Abschiebungen aus der EU ermöglicht werden sollen. Die Vereinbarung erlaubt es Mitgliedstaaten zudem, Abschiebezentren in Drittländern einzurichten, die außerhalb der EU liegen.