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Kriminalität im Netz Müssen Telekom und Co. bald Nutzungsverhalten speichern?

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Experten vermuten Druck aus dem eigenen Ministerium als Grund für den Vorstoß von Nancy Faeser.

Experten vermuten Druck aus dem eigenen Ministerium als Grund für den Vorstoß von Nancy Faeser.

(Foto: picture alliance/dpa)

Bundesinnenministerin Faeser will Daten auf Vorrat speichern - und sorgt damit für Zoff in der Ampelkoalition. Noch müssen die Betreiber keine Nutzerdaten archivieren. Sie hatten dagegen geklagt. An diesem Dienstag entscheidet der Europäische Gerichtshof.

Nancy Faesers Forderung kam überraschend - wenige Tage vor einem erwarteten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung. Der "Zeit" sagte die Bundesinnenministerin: "Die Speicherung von Daten, mit denen wir Täter identifizieren können, ist unbedingt erforderlich". Kein Täter dürfe sich im Internet sicher fühlen, so Faeser. Mit der Vorratsdatenspeicherung wolle sie insbesondere gegen pädophile Kriminelle vorgehen. Mehrere Bundestagsabgeordnete von FDP und Grünen verwiesen die SPD-Politikerin darauf via Twitter auf den Koalitionsvertrag hin. Darin steht, die Ampel wolle die Speicherung wegen anhängender Verfahren "so ausgestalten, dass Daten rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden." Keine Verdächtigung ohne Beschluss.

Der Koalitionsstreit steht kurz vor dem vorläufigen Ende eines langen Rechtsstreits. 2015 hatte die Große Koalition die Vorratsdatenspeicherung einführen wollen. Ein Gesetz sah vor, dass Telekommunikationsunternehmen Standortdaten für vier Wochen und Verkehrsdaten für zehn Wochen zwischenspeichern sollten, um Verbrechen besser aufklären zu können. Eigentlich werden diese nur zur Rechnungs- und Servicezwecken für sieben Tage zwischengespeichert. Die Anbieter Telekom und SpaceNet klagten gegen das neue Gesetz vor dem Oberverwaltungsgericht Köln, das ihnen 2018 Recht gab. Daraufhin legte die Bundesnetzagentur in Vertretung für die Bundesrepublik Sprungrevision vor dem Bundesverwaltungsgericht ein, welches das Verfahren wiederum an den EuGH delegierte. Er entscheidet am Dienstag darüber, ob das Gesetzesvorhaben mit dem Europarecht vereinbar ist. Angewendet wurde das Gesetz von 2015 wegen der Klage noch nicht.

"Nutzen und Risiken stehen in starkem Missverhältnis"

Auch Experten sind von Faesers Vorstoß kurz vor dem Urteil irritiert. "Ich glaube, sie hat viel Druck aus dem Haus", sagt Erik Tuchtfeld vom linksliberalen, digitalpolitischen Verein D64. "Letztlich haben wir ein 16 Jahre CDU-geführtes Innenministerium. Das prägt auf eine bestimmte Art und Weise. Statt zur Bekämpfung von Straftaten die gesellschaftlichen Ursachen anzugehen, wird stets mehr Überwachung gefordert." Laut Tuchtfeld bremsen die politischen Bestrebungen sogar den Fortschritt in der Bekämpfung von Kriminalität im Netz: "Weil das Innenministerium seit über 10 Jahren auf der Vorratsdatenspeicherung beharrt, die immer wieder von nationalen und europäischen Gerichten gekippt wird, fehlen bis heute wirksame Werkzeuge zur Bekämpfung von Kriminalität im Netz. Das macht Deutschland im Ergebnis unsicherer."

Frederick Richter von der Stiftung Datenschutz lehnt eine Vorratsdatenspeicherung ebenfalls ab. Er verweist auf ein ehemaliges Gesetz, das vom Bundesverfassungsgericht schon 2010 kassiert wurde: "Das Bundeskriminalamt hat damals in einem Jahr etwa 5000 Mal gespeicherte Daten abgerufen. Und wenn Sie das ins Verhältnis setzen zu über 100 Millionen SIM-Karten in Deutschland und 80 Millionen Festnetzanschlüssen, dann zeigt sich das Missverhältnis ganz stark."

Nutzer ändern ihr Verhalten im Internet

Die Innenministerin und ihre Vorgänger würden besonders moralisch verachtenswerte Straftaten - sexualisierte Gewalt an Kindern und Terrorismus - zur Begründung heranziehen, so Richter. Letztlich sei die Gefahr vor einem Leak oder Datenmissbrauch aber als gewichtiger einzuschätzen. "Ein Fall von sexualisierter Gewalt an einem Kind in Wermelskirchen wurde aufgeklärt, weil der Täter schon lange im Visier der Behörden stand - ganz ohne Vorratsdatenspeicherung. Trotzdem hat der Landesinnenminister von NRW dessen Einführung gefordert."

In einer in neun EU-Staaten durchgeführten Umfrage vom vergangenen Februar für den Piraten-Europaabgeordneten Patrick Breyer lehnten 51 Prozent der Befragten die Vorratsdatenspeicherung ab. 31 Prozent waren dafür und 19 Prozent unentschieden. Fast die Hälfte der deutschen Befragten (45 Prozent) würden keine Eheberatungen, Psychotherapeuten oder Entzugskliniken kontaktieren, wenn der Kontakt per Telefon, Handy oder E-Mail registriert würde. "Das ist der sogenannte Chilling Effect. Man übt seine Grundrechte nicht in dem Maße aus, wie es einem zusteht, weil man Angst vor Nachteilen hat", erklärt Richter.

Koalitionsvertrag enthält Alternativen zur Vorratsdatenspeicherung

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Dabei gibt es alternative Verfahren, die auch der Experte Tuchtfeld für datenschutzkonform hält. Eine sei die Login-Falle. Nutzer könnten potenziell strafbares Verhalten bei Plattformen wie Facebook und Twitter melden. Wenn ein Staatsanwalt die Strafbarkeit bestätigt, können personenbezogene Daten der Täter in Zusammenarbeit mit Internetanbietern dann erfolgen, wenn sich diese das nächste Mal einloggen. In einem anderen Verfahren - dem sogenannten Quick Freeze - kann die Löschung von personenbezogenen Daten, die zurzeit nach sieben Tagen erfolgt, bei einem Anfangsverdacht ausgesetzt werden. Diese Methode bevorzugt auch der Bundesjustizminister Marco Buschmann von der FDP. In jedem Fall, so Tuchtfeld, sei Strafverfolgung im Internet personalintensiv und erfordere eine grundlegende Modernisierung der Behörden. "Aber man kann nicht auf der einen Seite sagen, dass man Straftaten im Internet aktiv bekämpfen möchte, und auf der anderen Seite keine Ressourcen dafür zur Verfügung stellen."

Laut Einschätzung der Experten wird sich die Bundesregierung mit alternativen Verfahren befassen müssen. Sie gehen davon aus, dass der EuGH das ausgesetzte Gesetz von 2015 für nichtig erklären wird, da es nicht konform mit dem Europarecht sei. Jedes andere Urteil würde Richter überraschen: "Der EuGH hat sich schon zu verschiedenen nationalen Initiativen geäußert: Belgien, Frankreich, Schweden, und damals Großbritannien. Und er hat seit 12 Jahren durchgehend klargemacht, dass er eine allgemeine, anlasslose Vorratsdatenspeicherung für grundrechtswidrig hält." Richter ist daher sicher, dass nicht nur die Bundesregierung, sondern alle Mitgliedsstaaten und die EU-Kommission mit großem Interesse nach Luxemburg schauen werden.

Quelle: ntv.de

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