Bundestag stimmt klar dafür Mutterschutz gilt bald auch bei Fehlgeburten
31.01.2025, 08:11 Uhr Artikel anhören
Eine Fehlgeburt ist für viele Betroffene eine dramatische Erfahrung.
(Foto: picture alliance / photothek)
Bisher müssen sich Frauen nach einer Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche bei Bedarf selbst um eine Krankschreibung kümmern. Ab dem Sommer soll der Anspruch auf Mutterschutz schon ab der 13. Woche greifen.
Der Bundestag hat den Mutterschutz für Frauen nach Fehlgeburten gestärkt. Mit breiter Mehrheit votierten die Abgeordneten für einen Gesetzentwurf der CDU/CSU, mit dem gestaffelte Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt bereits ab der 13. Schwangerschaftswoche eingeführt werden sollen. Die Neuregelung soll "einen Schutzraum" für betroffene Frauen schaffen.
Bislang mussten sich Frauen, die eine Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche erlitten, aktiv um eine Krankschreibung bemühen. Geplant ist nun eine Staffelung des Mutterschutzes bereits ab der 13. Schwangerschaftswoche.
Es hatte zu dem Thema zwei nahezu identische Gesetzentwürfe gegeben. Im Rahmen einer fraktionsübergreifenden Einigung wurde im zuständigen Bundestagsausschuss mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Grünen, FDP und AfD beschlossen, den von der Union eingebrachten Text zu verabschieden.
Zigtausende Fälle pro Jahr
SPD-Fraktionsvize Sönke Rix sprach von einem "längst überfälligen Schritt". Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, erhalten nun einen Anspruch auf gestaffelte Schutzfristen. "Damit wird nicht nur die Belastung anerkannt, die eine Fehlgeburt mit sich bringt, sondern auch konkret Abhilfe geschaffen." Das Gesetz soll am 14. Februar im Bundesrat behandelt werden und am 1. Juni in Kraft treten.
Unter Berufung auf Recherchen des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Informationstechnik (FIT) schätzt das Familienministerium, dass Frauen jährlich insgesamt etwa 90.000 Fehlgeburten erleiden. Etwa 6000 Fehlgeburten ereigneten sich demnach zwischen der 13. und 24. Schwangerschaftswoche. Den Großteil der Fehlgeburten, 84.000, erleiden Frauen bis zur 12. Schwangerschaftswoche. Für diese Fälle ist kein Mutterschutzanspruch vorgesehen.
Das Mutterschutzgesetz schützt die Frau insbesondere in der Zeit unmittelbar vor und nach der Entbindung eines Kindes. Die Schutzfristen beginnen grundsätzlich sechs Wochen vor der Entbindung und enden im Regelfall acht Wochen danach. In dieser Zeit lassen Frauen ihre Berufstätigkeit in aller Regel ruhen. Während der Schutzfristen haben Frauen Anspruch auf Mutterschaftsleistungen, die den vollen Lohn vor der Schwangerschaft ersetzen.
Als Fehlgeburt gilt aus medizinischer Sicht das vorzeitige Ende einer Schwangerschaft bis zur 24. Schwangerschaftswoche. Sie ist für viele Betroffene eine einschneidende Erfahrung. Die familienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Silvia Breher, sprach von einem "wichtigen frauenpolitischen Meilenstein". Eine Frau, die ihr Kind still geboren hat, müsse sich künftig nicht mehr um eine Krankschreibung bemühen. Sie bekomme "einen Schutzraum, um diesen schweren Verlust verarbeiten zu können".
Quelle: ntv.de, chl/AFP/dpa