Politik

Politologe wehrt sich NPD scheitert mit Wunsch nach Maulkorb

Der Politikwissenschaftler Steffen Kailitz arbeitet am Dresdner Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung

Der Politikwissenschaftler Steffen Kailitz arbeitet am Dresdner Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung

(Foto: picture alliance / dpa)

Vor dem Landgericht Dresden scheitert die NPD mit einem Versuch, dem Politologen Steffen Kailitz Kritik an der Partei zu verbieten. Auch übersteigerte Äußerungen sind durch die Meinungsfreiheit geschützt. Die Entscheidung steht im Widerspruch zu einem früheren Beschluss.

Der Dresdner Extremismusforscher Steffen Kailitz darf weiterhin behaupten, die rechtsextreme NPD plane rassistisch motivierte Staatsverbrechen und wolle bis zu elf Millionen Menschen aus Deutschland vertreiben, darunter mehrere Millionen Deutsche mit Migrationshintergrund. Diese Äußerungen sind durch die vom Grundgesetz geschützte Meinungsfreiheit gedeckt, wie das Landgericht Dresden in einem veröffentlichten Urteil entschied. Es wies damit eine Klage der NPD ab.

Das Gericht verwies zur weiteren Begründung darauf, dass auch das Bundesverfassungsgericht die Äußerungen von Kailitz im NPD-Verbotsverfahren bereits als nachvollziehbar eingeschätzt habe. Auch "scharfe und übersteigerte Äußerungen" fallen dem Urteil zufolge grundsätzlich in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit. Der Politikwissenschaftler Kailitz arbeitet am Dresdner Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung und wies bereits als Sachverständiger im NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht auf entsprechende Pläne der NPD hin.

Die Entscheidung der Richter am Dresdner Landgerichts steht im Widerspruch zu einem vorausgegangenen Beschluss ihres Kollegen Jens Maier. Der AfD-Politiker Maier hatte Kailitz als Einzelrichter die Äußerungen auf Antrag der NPD in einer einstweiligen Verfügung im Mai vergangenen Jahres noch untersagt. Wegen seiner Äußerungen zum "Schuldkult" der Deutschen waren ihm vom Landgericht Anfang des Jahres Zuständigkeiten entzogen worden.

Quelle: ntv.de, jki/AFP

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen