Pathologische Abhängigkeit Neuer Gutachter sieht Zschäpe ganz anders
03.05.2017, 15:03 Uhr
Einem ersten Gutachten zufolge ist Beate Zschäpe voll schuldfähig.
(Foto: dpa)
Der Anwalt der mutmaßlichen NSU-Terroristin Beate Zschäpe organisiert einen alternativen Psychiater. Vor Gericht widerspricht der einem ersten Gutachten zur Schuldfähigkeit der Angeklagten. Diese habe in ihrer Beziehung mit Uwe Böhnhardt große Angst gehabt.
Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe war nach Aussage eines weiteren Gutachters hochgradig abhängig von ihrem einstigen Freund und Komplizen Uwe Böhnhardt. Der von Zschäpes Vertrauens-Anwälten benannte Freiburger Psychiater Joachim Bauer sprach im NSU-Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht von einer "hoch pathologischen Dependenz" (Abhängigkeit). Zschäpe habe ihm in mehreren Gesprächen von ihrer damaligen Angst berichtet, Böhnhardt könnte sich - wie davor schon einmal - von ihr trennen.
Rechtsanwalt Mathias Grasel, einer der beiden Vertrauens-Verteidiger Zschäpes, hatte Bauer im sogenannten Selbstladeverfahren in den Prozess gebracht. Grasel sagte zu Beginn des Verhandlungstages, Bauer werde darlegen, dass bei Zschäpe eine schwere dependente Persönlichkeitsstörung vorgelegen habe. Es lägen Hinweise auf eine zumindest verminderte Schuldfähigkeit Zschäpes vor.
Der vom Oberlandesgericht bestellte Sachverständige, der Psychiater Henning Saß, hatte Zschäpe dagegen volle Schuldfähigkeit attestiert. Zschäpe hatte fast 14 Jahre mit Böhnhardt und Uwe Mundlos im Untergrund gelebt. Während dieser Zeit sollen die beiden Männer zehn Menschen erschossen haben. Neun der Opfer waren türkisch- oder griechischstämmige Gewerbetreibende. Zschäpe ist wegen Mittäterschaft an allen Taten des "Nationalsozialistischen Untergrunds" angeklagt.
Quelle: ntv.de, nsc/dpa