Politik

Pflegende nicht im Stich lassen Patientenschützer fordern mehr Pflegegeld

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Das Pflegegeld ist zuletzt um fünf Prozent gestiegen.

Das Pflegegeld ist zuletzt um fünf Prozent gestiegen.

(Foto: picture alliance/dpa)

Viele Menschen pflegen ihre Verwandten daheim. Für die Altenpflege ist das eine riesige Entlastung, für die Betroffene hingegen finanziell oft schwer zu stemmen. Laut der Deutschen Stiftung Patientenschutz könnte ein steuerfinanziertes "Pflegezeitgeld" eine enorme Unterstützung sein.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert mehr finanzielle Unterstützung für die Pflege in Familien zu Hause. "Ohne dieses kräftezehrende Engagement der meist weiblichen Angehörigen wäre die Altenpflege längst zusammengebrochen", sagte Vorstand Eugen Brysch anlässlich des Tages der Pflegenden am heutigen Sonntag. "Damit die Bundesregierung unmittelbar helfen kann, muss das Pflegegeld sofort und pauschal um 300 Euro erhöht werden." Das schaffe Luft angesichts gestiegener Lebenshaltungskosten. Für Berufstätige sei ein steuerfinanziertes "Pflegezeitgeld" überfällig, das wie das Elterngeld für Mütter und Väter nach der Geburt funktioniere.

Eine seit Jahresbeginn greifende Reform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach sieht bereits Entlastungen auch für die vier Millionen Pflegebedürftigen zu Hause vor. Das zuletzt 2017 erhöhte Pflegegeld stieg um fünf Prozent. Es ist frei zu verwenden, etwa für Betreuung. Wenn sich Beschäftigte um die Pflege naher Angehöriger kümmern müssen und deshalb nicht zur Arbeit gehen, können sie eine Lohnersatzleistung beantragen. Möglich ist dies nun für bis zu zehn Arbeitstage pro Jahr, zuvor waren es überhaupt nur zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person.

Brysch kritisierte, die Regierung lasse Pflegebedürftige daheim und Angehörige weiterhin im Stich. "Schließlich wälzt sie Verantwortung und Lasten auf den größten Pflegedienst Deutschlands ab." Viele Familien seien seelisch, körperlich und finanziell am Ende. Nötig sei daher auch ein Rechtsanspruch auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Diese dienen generell dazu, dass die Pflege gesichert ist, wenn Angehörige sie mal nicht übernehmen können.

Quelle: ntv.de, tkr/dpa

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