Verurteilung wird wahrscheinlich Prozess befasst sich mit Scharia-Polizei
03.05.2016, 14:29 Uhr
Der 3. Strafsenat ließ die Anklage gegen acht von neun Beschuldigten zu.
(Foto: dpa)
Im September 2014 patrouillieren Islamisten als selbst ernannte Sittenwächter durch Wuppertal - mit dabei ist Sven Lau, einer der bekanntesten deutschen Salafisten. Nach einigem Hin und Her kommt nun doch noch Bewegung in den Fall.
Der Auftritt von Islamisten als "Scharia-Polizei" in Wuppertal anderthalb Jahren wird nun doch noch in einem Strafprozess behandelt. Nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft ließ das Oberlandesgericht Düsseldorf die Anklage gegen acht von neun Angeschuldigten zur Hauptverhandlung zu. Der 3. Senat halte eine Verurteilung wegen des Verstoßes gegen das im Versammlungsgesetz verankerte Uniformverbot für wahrscheinlich, teilte das Gericht mit. Die OLG-Entscheidung kann nicht angefochten werden.
Die Gruppe um den inzwischen in Untersuchungshaft sitzenden salafistischen Prediger Sven Lau hatte im Herbst 2014 bundesweit für Aufsehen gesorgt. Die Islamisten waren als selbst ernannte Sittenwächter durch Wuppertal patrouilliert. Sie trugen Westen mit dem Aufdruck "Shariah Police" und hatten Passanten nach Behördenangaben zur Einhaltung traditioneller islamischer Religionsregeln aufgefordert. Lau ist als mutmaßlicher Organisator des Umzugs unabhängig davon wegen des Abhaltens einer nicht angemeldeten Versammlung angeklagt. Diese Anklage gegen ihn hatte schon das Wuppertaler Landgericht zugelassen.
Die Eröffnung eines Strafprozesses wegen des Verstoßes gegen das Uniformverbot hatten die Wuppertaler Richter allerdings zunächst abgelehnt, weil die Bekleidung mit handelsüblichen Warnwesten nach ihrer Auffassung nicht geeignet war, "suggestiv-militante Effekte" hervorzurufen und als "Symbol organisierter Gewalt" zu dienen. Demnach solle das Verbot vor allem Auftritte militanter Organisationen nach NS-Vorbild verhindern.
Mehrere Anklagen gegen Sven Lau
Nach Ansicht des Düsseldorfer OLGs greife das Verbot aber vor allem dann, wenn die Teilnehmer die Uniformen als Ausdruck einer "gemeinsamen politischen Gesinnung" trügen. Dies sei im vorliegenden Fall gegeben, weil die Angeklagten durch die Westen ihren Willen zur Durchsetzung der islamischen Scharia-Rechtsordnung betont hätten, erklärten die Juristen. Das Vehalten der Männer impliziere eine Aufhebung der Trennung von Religion und Staat - und das sei eine politische Gesinnung sei, betonte das OLG.
Lau wird neben dem Verstoß gegen das Uniform- und Versammlungsverbot außerdem vorgeworfen, als Rekrutierungshelfer und Kontaktmann für eine islamistische Organisation mit Verbindungen zum Islamischer Staat (IS) fungiert zu haben. Nach Angaben des nordrhein-westfälischen Innenministeriums wurden über Laus Netzwerk "Einladung zum Paradies" bis 2011 junge Menschen in Mönchengladbach für den extremistischen Salafismus angeworben. Seit dem vergangenen Dezember sitzt der 35-Jährige in Haft.
Quelle: ntv.de, ppo/jug/dpa/AFP