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Hohe Kosten, wenig Nutzen Rechnungshof rügt Spahns Maskenbeschaffung

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Von den 5,7 Milliarden durch das Gesundheitsministerium beschafften Schutzmasken wurden nur 2 Milliarden verteilt.

Von den 5,7 Milliarden durch das Gesundheitsministerium beschafften Schutzmasken wurden nur 2 Milliarden verteilt.

(Foto: picture alliance/dpa)

Fast sechs Milliarden Schutzmasken lässt Gesundheitsminister Spahn zu Beginn der Corona-Pandemie kaufen. Nur ein Drittel davon wird verteilt, der Rest vernichtet oder liegt noch auf Lager. Der Bundesrechnungshof kritisiert eine "Überbeschaffung" und mangelnden Aufklärungswillen des Ministeriums.

Der Bundesrechnungshof übt scharfe Kritik an der Maskenbeschaffung in der Coronakrise unter Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Wie der "Spiegel" berichtete, werfen die Finanzprüfer dem CDU-Politiker und seinem Ministerium mangelnde Aufarbeitung vor. "Die massive Überbeschaffung von Schutzmasken zu Beginn der Coronapandemie durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) führte zu anhaltend hohen Lagerbeständen und erheblichen Folgekosten", heißt es demnach in einem Bericht des Bundesrechnungshofs an den Haushaltsausschuss des Bundestags. "Der Nutzen zur Pandemiebekämpfung war gemessen daran gering", heißt es weiter.

Der Bericht macht deutlich, wie gewaltig die Fehlplanung in der Krise war: Von 5,7 Milliarden beschafften Schutzmasken wurden demnach nur 2 Milliarden verteilt, 1,7 Milliarden davon in Deutschland. Nicht festzustellen sei, wie viele Masken tatsächlich genutzt wurden. 1,2 Milliarden Schutzmasken wurden nach dem Bericht inzwischen vernichtet, weitere 1,7 Milliarden dürften noch verbrannt werden. Hinzu kommen knapp 800 Millionen an noch verwendbaren Schutzmasken, für die es kein "Nutzungs- und Verteilungskonzept" gibt - und die folglich irgendwann ebenfalls entsorgt werden dürften, schreibt das Magazin.

Akten als Verschlusssachen eingestuft

Der Rechnungshof kritisierte auch den Umgang des Ministeriums mit Dokumentenanfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Zur Abwehr dieser Art von Anfragen wurden laut Bericht Dokumente offenbar systematisch als "Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch" (VS-NfD) eingestuft. "Diese Einstufung sei als Begründung für die Ablehnung von IFG-Anträgen ohne weitere Ausführungen anwendbar", zitieren die Rechnungsprüfer aus einem internen Schriftwechsel. Bis heute führe das Gesundheitsministerium zur Abwicklung der Maskenbeschaffung keine fortlaufenden Akten, kritisieren sie weiter.

Der überwiegende Teil der Maskenbeschaffung sei "im Ergebnis ohne Nutzen für die Pandemiebekämpfung und damit ohne gesundheitspolitischen Wert" gewesen, lautet das Fazit der Rechnungsprüfer.

Quelle: ntv.de, mau

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