Politik

Erfundene NSU-Nebenklägerin Richter lehnt Prozess-Aussetzung ab

Die Verteidigung von Beate Zschäpe hatte mit ihrem Antrag auf Prozess-Aussetzung keinen Erfolg.

Die Verteidigung von Beate Zschäpe hatte mit ihrem Antrag auf Prozess-Aussetzung keinen Erfolg.

(Foto: dpa)

Nachdem sich eine Nebenklägerin als nicht existent erwiesen hat, fordern die Verteidiger der Angeklagten Zschäpe und Wohlleben die Aussetzung des NSU-Prozesses. Damit stoßen sie beim Vorsitzenden Richter allerdings auf Unverständnis.

Der NSU-Prozess wird trotz des Skandals um eine nicht existente Nebenklägerin nicht ausgesetzt. Das gab das Oberlandesgericht München bekannt. Die Verteidiger der beiden Angeklagten, Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben, hatten vergangene Woche einen entsprechenden Antrag gestellt. Zudem hatten Wohllebens Anwälte die Freilassung ihres Mandanten aus der Untersuchungshaft gefordert. Auch das wurde abgelehnt.

Wohlleben-Verteidiger Wolfram Narath hatte seinen Vorstoß mit der Krise um die erfundene Nebenklägerin "Meral Keskin" begründet sowie die nach wie vor ungelösten Probleme der Zschäpe-Verteidigung. Das Gericht, so Narath, verstoße gegen das grundgesetzlich garantierte "faire Verfahren".

Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl sah dies anders: Er erklärte, dass die "Grundsätze des fairen Verfahrens" nicht verletzt seien. Wohllebens Anwälte verlangten daraufhin eine Unterbrechung der Verhandlung. Damit verzögerte sich die Beweisaufnahme erneut.

Das Oberlandesgericht hat vier Kriminalermittler geladen, die über Ausspähnotizen des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) Auskunft geben sollen. Daraus soll hervorgehen, wie die mutmaßlichen Terroristen ihre zehn Mordopfer auswählten. Zschäpe muss sich im Prozess als mutmaßliche Mittäterin verantworten, Wohlleben wegen Beihilfe zum Mord.

Quelle: ntv.de, kpi/dpa

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