"Wäre unerträglicher Zustand" Richterbund ist gegen Rückkehr von AfD-Mann
09.02.2022, 18:02 Uhr
Der AfD-Politiker Maier verpasste bei der Bundestagswahl den Wiedereinzug ins Parlament.
(Foto: imago/Christian Ditsch)
Der einstige AfD-Bundestagsabgeordnete Maier will wieder als Richter in Sachsen arbeiten. Daran stört sich nicht nur der Zentralrat der Juden, sondern auch der deutsche Richterbund. Dessen Vorsitzender fordert den Landtag auf, ein in Deutschland noch nie angewandtes Verfahren gegen Maier zu prüfen.
Nach seinem Ausscheiden aus dem Bundestag will der frühere AfD-Abgeordnete Jens Maier wieder als Richter in Sachsen arbeiten. Doch sein Vorhaben stößt zunehmend auf Kritik: So fordert der deutsche Richterbund ein Eingreifen des sächsischen Justizministeriums und des Landtags. Auch der Zentralrat der Juden und Sachsens Innenminister Georg Maier sprachen sich gegen eine Rückkehr des vom sächsischen Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuften Politikers in das Richteramt aus.
"Es wäre ein unerträglicher Zustand, wenn ein offenkundiger Rechtsextremist in den Justizdienst zurückkehren und in Deutschland Recht sprechen würde. Das kann niemand wollen", sagte der Vorsitzende des deutschen Richterbunds, Joachim Lüblinghoff, gegenüber der Tageszeitung "taz". Es sei zu prüfen, "ob das unerträgliche Verhalten Maiers während seiner Abgeordnetenzeit Grundlage für eine erfolgreiche Richteranklage sein kann".
Bei einer sogenannten Richteranklage kann der Landtag mit Zwei-Drittel-Mehrheit beim Bundesverfassungsgericht beantragen, dass ein Richter in ein anderes Amt oder in den Ruhestand versetzt wird. Eine solche Landtagsmehrheit wäre mit den Koalitionsfraktionen von CDU, Grünen und SPD im Verbund mit den Linken gegeben. Es wäre das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, dass das Instrument eingesetzt wird.
Lüblinghoff bezog sich in seinen Äußerungen auf den Zentralrat der Juden, der ebenfalls in der "taz" darauf drängte, dass die Justiz des Freistaats eine Rückkehr Maiers verhindert. "Es erscheint mir, als seien hier die rechtlichen Möglichkeiten noch nicht ausgeschöpft", sagte dazu der Präsident des Zentralrats Josef Schuster. Er reagierte damit auf ein Gutachten des sächsischen Justizministeriums. Demnach ist die Behörde selbst "grundsätzlich nicht befugt", ein Disziplinarverfahren gegen einen Richter einzuleiten, was auch für die Zeit eines laufenden Verfahrens auf Zurückführung in das einstige Richterverhältnis gelte.
Sachsens Innenminister hält Rückkehr für "brandgefährlich"
Schuster bezeichnete die Rechtsauffassung des Justizministeriums als "wenig verständlich", "nicht nachvollziehbar" und als "beschämend". Er sagte: "Es ist für mich völlig inakzeptabel, wie eine Person, die nach Auffassung des Verfassungsschutzes rechtsextremistisch einzustufen ist und gegen das Grundgesetz agiert, als Richter eingesetzt werden kann."
Derweil hält auch der thüringische Innenminister Georg Maier eine mögliche Rückkehr des AfD-Mannes in das Richteramt für "brandgefährlich". "Es muss ganz deutlich sein: Wir dulden keine Verfassungsfeinde in den Reihen des öffentlichen Diensts", schrieb der SPD-Politiker in einem Gastbeitrag für die "Zeit". Dabei verglich der Minister den ehemaligen AfD-Abgeordneten in Sachen Radikalität mit dem thüringischen AfD-Chef Björn Höcke: "Ein Jens Maier darf kein Richter sein, ein Björn Höcke kein Lehrer."
Bei der vergangenen Bundestagswahl verpasste Jens Maier den Wiedereinzug in den Bundestag. Im Dezember stellte der Jurist einen Antrag auf Rückkehr in die sächsische Justiz. Früher hatte er als Richter am Landgericht Dresden gearbeitet.
Aus Sicht des sächsischen Justizministeriums ist der Fall klar: Laut Abgeordnetengesetz hätten Richter das Recht, wieder ins Dienstverhältnis zurückzukehren. Allerdings gebe es keinen Anspruch auf die frühere Dienststelle. Bis 15. März muss das Ministerium entscheiden, wo Maier künftig wieder Recht sprechen darf. Einzelheiten will man nicht mitteilen.
Mit seinen teils rassistischen Äußerungen sorgte Maier, der sich einst als "kleiner Höcke" bezeichnete, in der Vergangenheit immer wieder für Aufsehen. Im Jahr 2020 stufte der sächsische Verfassungsschutz den 59-Jährigen als Rechtsextremisten ein. Die Behörde begründete ihre Entscheidung damals mit Maiers Zugehörigkeit zum extremistischen "Flügel", deren sächsischer Obmann er war.
Quelle: ntv.de, mbe/dpa