Politik

Der "kleine Höcke" Rechtsextremer AfD-Mann will wieder Richter sein

Jens Maier 2018 im Bundestag.

Jens Maier 2018 im Bundestag.

(Foto: imago images/Christian Ditsch)

Während seiner Zeit im Bundestag gilt Jens Maier als einer der extremsten AfD-Politiker, der sächsische Verfassungsschutz stuft ihn als Rechtsextremisten ein. Nun wird der 59-Jährige womöglich wieder in seinem früheren Beruf als Richter arbeiten. Das Justizministerium in Sachsen bestätigt Berichte mehrerer Medien.

Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier will in die sächsische Justiz zurückkehren. Er habe einen entsprechenden Antrag gestellt, teilte das Justizministerium in Dresden mit. Maier hatte vor seiner Abgeordnetentätigkeit als Richter am Landgericht Dresden gearbeitet und im September bei der Bundestagswahl sein Mandat verloren. Das Ministerium bestätigte damit Berichte der "Sächsischen Zeitung" und des Fachmagazins "Legal Tribune Online".

Einzelheiten zu einem noch nicht abgeschlossenen Personalverfahren könne das Ministerium nicht mitteilen, hieß es. Laut Abgeordnetengesetz hätten Richter das Recht, wieder in ihr Dienstverhältnis zurückzukehren. Es gebe aber keinen Anspruch auf die frühere Dienststelle. Eine Sprecherin des Ministeriums sagte, dass eine Rückkehr des Ex-Abgeordneten auch ein Disziplinarverfahren nicht ausschließe. Das entscheide jedoch nicht das Justizministerium, sondern das jeweilige Gericht.

Maier zog 2017 über die Landesliste der AfD in Sachsen in den Bundestag ein. Dort wurde er unter anderem Mitglied im Rechtsausschuss. Bei der vergangenen Bundestagswahl erhielt er keinen Sitz im Parlament, weil er wegen der zehn AfD-Direktmandate in Sachsen nicht über die Landesliste einziehen konnte. "Ich habe nicht damit gerechnet", sagte Maier der "Leipziger Volkszeitung" (LVZ) dazu. "Ich könnte wieder als Richter arbeiten. Ob ich das mache, weiß ich aber noch nicht."

Verfassungsschutz stuft Maier als Extremist ein

Mit seinen teils rassistischen Äußerungen sorgte Maier, der sich einst als "kleiner Höcke" bezeichnete, in der Vergangenheit immer wieder für Aufsehen. Im Jahr 2020 stufte der sächsische Verfassungsschutz den 59-Jährigen als Rechtsextremisten ein. Die Behörde begründete ihre Entscheidung damals mit Maiers Zugehörigkeit zum extremistischen "Flügel", deren sächsischer Obmann er war. Die Parteiströmung um den Thüringer Partei- und Fraktionschef Björn Höcke gilt seit dem Frühjahr 2020 als offiziell aufgelöst, allerdings sind nach wie vor viele ehemalige "Flügel"-Anhänger Mitglieder der AfD.

Maier hatte bei einer heftig kritisierten Rede von AfD-Rechtsaußen Björn Höcke im Januar 2017 in Dresden die Stimmung im Saal angeheizt, ein Ende des deutschen "Schuldkultes" gefordert und über die "Herstellung von Mischvölkern" sinniert. Später soll er auf einer Veranstaltung den 77-fachen Massenmord des norwegischen Rechtsterroristen und Islamhassers Anders Breivik relativiert haben. Über die NPD sagte Maier, sie sei "die einzige Partei" gewesen, "die immer geschlossen zu Deutschland gestanden" hätte.

Wegen eines rassistischen Tweets verurteilte das Landgericht Berlin ihn Anfang 2019 zur Zahlung von 15.000 Euro Schmerzensgeld an Noah Becker. Auf Maiers Twitter-Account war der älteste Sohn von Tennis-Legende Boris Becker als "Halbneger" beleidigt worden. Später einigten sich beide Seiten auf eine Zahlung von 7500 Euro.

Quelle: ntv.de, mbe/dpa

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