Friedlicher Protest kaum möglich Russlands Versammlungsrecht ausgehöhlt
12.08.2021, 04:52 Uhr
In St. Petersburg gingen Sicherheitskräfte mit Schlagstöcken auf Oppositionelle los.
(Foto: imago images/ZUMA Wire)
Seit 2004 gibt es in Russland ein föderales Versammlungsgesetz. In den vergangenen Jahren wurde es mehrfach verändert - und immer restriktiver. Menschenrechtler schlagen Alarm: Protest sei in dem Land auf legale Weise kaum noch durchzuführen.
Menschenrechtler haben die zunehmende Unterdrückung friedlicher Demonstrationen in Russland durch restriktive Gesetze und Polizeigewalt beklagt. In den vergangenen Jahren seien eine ganze Reihe von Gesetzen geändert und immer restriktiver angewendet worden, heißt es in einem Bericht der Organisation Amnesty International, der rund einen Monat vor der russischen Parlamentswahl veröffentlicht wurde.
"Die Behörden in Russland haben das Recht auf friedliche Versammlung so weit ausgehöhlt, dass es für die russische Bevölkerung fast unmöglich geworden ist, auf sinnvolle Weise zu protestieren", teilte Amnesty mit. Die Menschenrechtler wiesen unter anderem auf Versammlungsverbote vor russischen Gerichtsgebäuden und Gefängnissen hin. "Spontane Versammlungen sind generell verboten und werden, wenn sie dennoch stattfinden, unter massiver Gewaltanwendung aufgelöst." Trauten sich Protestierende dennoch auf die Straße, begegne der Staat ihnen oft "mit übermäßiger Gewaltanwendung durch Polizeikräfte", kritisierte Amnesty.
International für Entsetzen gesorgt hatte zuletzt vor allem das teils brutale Vorgehen russischer Sicherheitskräfte gegen Unterstützer des inhaftierten Kremlgegners Alexej Nawalny Anfang des Jahres. In der Ostsee-Metropole St. Petersburg etwa wurden Protestierende nicht nur mit Schlagstöcken niedergeprügelt. Polizisten setzten damals auch Elektroschocker ein. Abgesehen von Einzelfällen blieben solche Übergriffe ungeahndet, schreibt Amnesty.
Beim Versammlungsrecht seien zudem immer mehr normierte Verstöße geschaffen worden, die auch schärfer geahndet werden. Neben Geldstrafen bis zu 3500 Euro drohten bei wiederholten Ordnungswidrgkeiten bis zu fünf Jahre Haft.
Quelle: ntv.de, ino/dpa/AFP