Politik

Rechter als RechtsreferendarSachsen klagt gegen eigenen Verfassungsgerichtshof

04.12.2025, 19:21 Uhr
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Die sächsischen Richter müssen sich nun selbst vor Gericht erklären. (Foto: picture alliance / ZB)

In Deutschland herrschen unterschiedliche Anforderungen an angehende Rechtsreferendare. In Sachsen sind sie besonders lax. Ein mutmaßlich Rechtsextremer erlangt so einen Einstiegsjob in der Justiz. Ministerin Geiert will nun gerichtlich dagegen vorgehen.

Sachsens Landesregierung will einem Bericht zufolge härter gegen angehende Juristen aus dem rechtsextremen Milieu vorgehen und dazu eine Entscheidung des sächsischen Verfassungsgerichtshofes überprüfen lassen. Der "Spiegel" meldet, dass die Regierung zudem möglicherweise gegen eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vorgehen will. Zuständig ist in beiden Fällen das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Hintergrund ist eine Anfang November getroffene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Bautzen. Die Richter ließen einen Anwärter für den juristischen Vorbereitungsdienst vorläufig zu, obwohl er Verbindungen zu rechtsextremen Gruppierungen hatte. Zuvor war der Mann einmal in Rheinland-Pfalz und zweimal am Oberlandesgericht Dresden mit seiner Bewerbung gescheitert. Die Institutionen begründeten dies stets mit dem aktiven politischen Engagement des Bewerbers in Organisationen, die der rechtsextremistischen Szene zuzuordnen seien. Das Dresdner Gericht zweifelte, ob der Mann aus dem Rheinland das erforderliche Mindestmaß an Verfassungstreue mitbringe, berichtet der "Spiegel".

Die Richter am OVG sahen schließlich keine andere Wahl als seine Zulassung, nachdem der sächsische Verfassungsgerichtshof im Oktober 2022 klare Regeln für mögliche Zweifel an der Verfassungstreue eines Bewerbers aufgestellt hatte. Es reicht demnach für eine Ablehnung nicht aus, dass sich ein Bewerber in rechten Gruppierungen engagiert, er muss sich beim Bekämpfen der freiheitlich demokratischen Grundordnung auch strafbar gemacht haben.

Aufgrund der Straffreiheit des Bewerbers entschied das OVG schließlich zu seinem Gunsten. "Der entscheidende Senat hat weiterhin Zweifel daran, dass diese vom Verfassungsgerichtshof vorgenommene verfassungskonforme Auslegung zutrifft", heißt es in dem Beschluss. Man sei jedoch rechtlich gebunden und dürfe nicht von der Entscheidung abweichen.

"Verfassungsfeinde haben keinen Platz in der Justiz"

Hier greift jetzt das sächsische Justizministerium ein. Man werde gegen die Entscheidung der Landesverfassungsrichter vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, kündigte Justizministerin Constanze Geiert im "Spiegel" an. "Verfassungsfeinde haben keinen Platz in der sächsischen Justiz", sagte die CDU-Politikerin dem Magazin. Man werde "alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten nutzen, um zu verhindern, dass das Rechtsreferendariat in Sachsen ein Zufluchtsort für Verfassungsfeinde wird".

Die Klage soll auf dem Weg einer sogenannten abstrakten Normenkontrolle entschieden werden. Mit dem Antrag sollen die Richter in Karlsruhe die Möglichkeit bekommen, klarzustellen, "dass die Auslegung des sächsischen Verfassungsgerichtshofes nicht der geltenden Rechtslage im Bundesrecht entspricht". Geiert wünscht sich "bundeseinheitliche Mindestanforderungen an die Verfassungstreuepflicht für das Rechtsreferendariat".

Sollte eine Anhörungsrüge nicht zu einer Korrektur des Beschlusses des OVG Bautzen führen, will der Freistaat auch gegen diese Entscheidung in Karlsruhe vorgehen. Ziel sei es, "eine Ausbildung der genannten Person im juristischen Vorbereitungsdienst zu verhindern".

Quelle: ntv.de, mpa

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