Zoll bekommt neue Zuständigkeit Schäuble rüstet Anti-Geldwäscheeinheit auf
08.08.2016, 11:57 Uhr
Die Unterwelt wäscht ihr Geld gern in Deutschland - etwa mit Investitionen in Immobilien.
(Foto: picture alliance / dpa)
Jährlich rund 100 Milliarden Euro aus illegalen Quellen werden in Deutschland jährlich gewaschen. Die Behörden sind bislang völlig überfordert. Die zuständige Polizei-Einheit soll nun umstrukturiert und ihr Personal vervielfacht werden.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble wird Chef im verstärkten deutschen Kampf gegen Terrorfinanzierung und Geldwäsche. Ein Sprecher seines Ministeriums bestätigte einen Bericht des "Handelsblatts", demzufolge die entsprechende Spezialeinheit Financial Intelligence Unit (FIU) vom Bundeskriminalamt (BKA) zum Zoll verschoben werden soll. Der Zoll gehört zum Zuständigkeitsbereich Schäubles.
Damit folgt man nach Angaben des Sprechers einer Anregung der "Financial Action Task-Force" (FATF), die sich seit 1989 auf internationaler Ebene dem Kampf gegen die Geldwäsche verschrieben hat und die der Industrieländer-Organisation OECD angegliedert ist. Verbunden mit der Kompetenz-Verschiebung soll die FIU angesichts der wachsenden Bedrohung durch Terroranschläge dem Ministerium zufolge kräftig aufgerüstet werden.
Derzeit besteht die Einheit aus rund 25 BKA-Beamten. Mitte Sommer nächsten Jahres soll sie unter dem Dach des Zolls mit zunächst 50 Mitarbeitern starten und dann auf rund 160 ausgebaut werden. Die Spezialeinheit soll auch neue Betätigungsfelder erhalten und stärker präventiv arbeiten.
Die internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung soll schon seit längerem verbessert werden. Die Bundesregierung ist seit einiger Zeit dabei, ihr Instrumentarium wirksamer zu nutzen und auszubauen. Nach einer im Februar veröffentlichen Studie, die das Finanzministerium in Auftrag gegeben hatte, werden jährlich in Deutschland über 100 Milliarden Euro gewaschen. Das Geld stammt aus illegalen Quellen wie Drogen- und Menschenhandel und fließt meist in Form von Bargeld in die legalen Bereiche der Wirtschaft - etwa Haus- und Wohnungskäufe, Kunst- und Antiquitätengeschäfte oder auch Restaurants und andere Gewerbebetriebe.
Quelle: ntv.de, mbo/rts