Rückkehr zum Normalsatz 2024 Scholz offen für Ende der Steuerermäßigung bei Gas
18.09.2023, 16:23 Uhr Artikel anhören
Im kommenden Jahr wird wohl wieder der volle Mehrwertsteuersatz auf gas fällig.
(Foto: picture alliance / epd-bild)
Vor gut einem Jahr senkt die Bundesregierung den Mehrwertsteuersatz auf Gas. Damit sollen Verbraucher entlastet werden. Inzwischen sind die Preise erheblich gesunken und nach Ansicht der Bundesregierung ist die Ermäßigung nicht länger erforderlich. Nun könnte es schnell gehen.
Bundeskanzler Olaf Scholz ist offen für eine Mehrwertsteueranhebung auf Gas zum 1. Januar 2024 und damit drei Monate früher als ursprünglich vorgesehen. Dann soll der Satz wieder 19 Prozent erhöht werden. "Da das Teil des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt ist, der in der Bundesregierung abgestimmt ist, ist davon auszugehen", sagte Vize-Regierungssprecher Wolfgang Büchner auf die Frage nach einer etwaigen Zustimmung des Kanzlers. Nach Schätzungen des Bundesfinanzministers würde die vorgezogene Erhöhung des Satzes Bund und Ländern rund 2,1 Milliarden Euro an Mehreinnahmen bringen.
Der Mehrwertsteuersatz auf Gas- und Fernwärmelieferungen war zum 1. Oktober 2022 als Teil eines Entlastungspakets zu den Folgen des Ukraine-Kriegs von 19 auf 7 Prozent gesenkt worden und sollte befristet bis Ende März 2024 gelten. "Glücklicherweise haben sich die kriegsbedingten Preisspitzen an den Gasmärkten inzwischen gelegt. Wir sind inzwischen auf einem Normallevel angekommen - und zwar schneller als im Jahr 2022 anzunehmen war", sagte Büchner. "Daher stellt sich die Frage, ob es über 2023 hinaus noch eine Subventionierung der Lieferung von Gas und Fernwärme bei der Umsatzsteuer bedarf."
Im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt, der aktuell im Bundestag beraten wird, liege bereits zugrunde, dass diese Subventionierung "nicht mehr erforderlich ist und Ende 2023 beendet wird", sagte Büchner. "Der Regierungsentwurf des Bundeshaushaltes ist natürlich mit dem Bundeskanzler abgestimmt." Allerdings seien die Beratungen innerhalb der Bundesregierung zu einer Gesetzesänderung, die dazu notwendig sei, noch nicht abgeschlossen. Aus Reihen der SPD-Bundestagsfraktion und der Grünen hatte es Vorbehalte gegeben.
Quelle: ntv.de, jwu/DJ