Nach harscher Trump-KritikSelenskyj erklärt sich zu Wahlen bereit - unter Bedingungen

US-Präsident Donald Trump fordert den ukrainischen Staatschef zu Wahlen in seinem Land auf. Denn eigentlich sind diese aufgrund des Kriegsrechts ausgesetzt. Selenskyj erklärt sich nun zu einem solchen Schritt bereit, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat sich bereiterklärt, Präsidentschaftswahlen auch während des laufenden russischen Angriffskriegs abzuhalten. Dafür müssten aber bestimmte Bedingungen erfüllt sein, erklärte der ukrainische Staatschef.
"Ich bitte jetzt offen darum, dass die USA mir helfen", so Selenskyj. "Gemeinsam mit unseren europäischen Partnern können wir die für die Durchführung von Wahlen erforderliche Sicherheit gewährleisten. Wenn dies geschieht, wird die Ukraine bereit sein, in den nächsten 60 bis 90 Tagen Wahlen abzuhalten." Er habe persönlich den Willen und die Bereitschaft dazu.
Seine Administration werde Vorschläge ausarbeiten, wie Gesetze geändert werden können, um auch in Zeiten des Kriegsrechts Wahlen abzuhalten. Selenskyjs Amtszeit wäre eigentlich im vergangenen Jahr regulär ausgelaufen.
US-Präsident Donald Trump hatte sich zuvor für zeitnahe Wahlen in der Ukraine ausgesprochen. "Ja, ich denke, es ist an der Zeit. Ich denke, es ist ein wichtiger Zeitpunkt, um Wahlen abzuhalten", sagte der Republikaner "Politico". Das ukrainische Volk solle die Möglichkeit haben, zu entscheiden. Womöglich würde der jetzige Präsident Wolodymyr Selenskyj die Wahl für sich entscheiden.
Trump behauptete, dass der Krieg als Vorwand genutzt werde, um keinen Urnengang in den von Russland seit Februar 2022 mit einem massiven Angriffskrieg überzogenen Land durchzuführen. "Sie sprechen zwar von einer Demokratie, aber irgendwann ist es keine Demokratie mehr", so der US-Präsident.
Vor allem aus Moskau wird die Legitimität des ukrainischen Präsidenten immer wieder bestritten. Kiew weist diese Vorwürfe unter Verweis auf das Kriegsrecht zurück. Das ukrainische Gesetz zum Kriegsrecht verbietet explizit die Abhaltung von Präsidentschafts-, Parlaments- und Kommunalwahlen. Das Gesetz kann geändert werden, jedoch sieht die Verfassung Parlamentswahlen erst nach der Aufhebung des Kriegsrechts vor. Verfassungsänderungen sind, während das Kriegsrecht verhängt ist, nicht zulässig.