Politik

Moderate Organspende-Reform Sie hatten die besseren Argumente

Jens Spahn ist mit seinem Gesetzentwurf gescheitert.

Jens Spahn ist mit seinem Gesetzentwurf gescheitert.

(Foto: dpa)

Die Widerspruchslösung schafft es nicht durch den Bundestag. Mit großer Mehrheit stimmen die Abgeordneten für einen Gegenentwurf. Die Verfechter der Entscheidungslösung haben in der Debatte die besseren Argumente.

Es zeichnet sich während der Bundestagsdebatte schon früh ab: Die Parlamentarier, die gegen eine Widerspruchslösung und für eine Entscheidungslösung argumentieren, bekommen deutlich mehr Applaus - aus allen Lagern. Letztlich stimmt eine große Mehrheit von 432 Abgeordneten für den Antrag einer Gruppe von Abgeordneten um Grünen-Ko-Chefin Annalena Baerbock und Linken-Chefin Katja Kipping. Abzusehen war das in den vergangenen Wochen nicht. Vor der heutigen Sitzung galt die Stimmung in den Fraktionen als völlig uneinheitlich. In der Debatte gewannen die Gegner der Widerspruchslösung von Gesundheitsminister Jens Spahn und SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach die Oberhand. Über folgende Argumente wurde im Wesentlichen gestritten:

Es funktioniert auch woanders

Die vermutlich beliebteste Argumentation für die doppelte Widerspruchslösung ist der Verweis auf andere Staaten, in denen das Prinzip ebenfalls angewendet wird. Tatsächlich ist dort die Zahl der Organspenden teilweise deutlich höher als in Deutschland. "In Schweden haben sich seit Einführung der Widerspruchslösung die Spenderzahlen verdoppelt", sagt Lauterbach ganz zu Beginn der Debatte. Auch sein Fraktionskollege Thomas Oppermann argumentiert so. Im Gebiet der Vermittlungsstelle Eurotransplant sei Deutschland "das einzige Land, das keine Widerspruchslösung hat". Der Grünen-Politiker Dieter Janecek zitiert eine Studie des Fachblatts "International Journal of Surgery", wonach die Zahl von Organspenden in Staaten, die die Widerspruchslösung eingeführt hätten, "um 21 bis 76 Prozent gestiegen" seien. "Das nicht anzuerkennen, verlangt schon einiges an Chuzpe."

So funktioniert die Entscheidungsregelung
  • Es bei dem Grundsatz, dass nur derjenige Organspender sein kann, der zu Lebzeiten eingewilligt hat. Die Erklärungen zur eigenen Organspendebereitschaft sollen in einem Online-Register gespeichert werden. Dort soll das erfasst werden, was bisher bereits im Organspendeausweis steht: Zustimmung, Ablehnung, Ausschluss oder Auswahl bestimmter Organe und Gewebe sowie Übertragung der Entscheidung auf eine dritte Person.
  • Zu dem Online-Register soll es mehrere Zugangsmöglichkeiten geben: Der Eintrag soll bei den Passbehörden vor Ort möglich sein sowie über Ärzte und Transplantationsbeauftragte in den Krankenhäusern. Schließlich soll jeder Bürger auch selbst einen Online-Zugang zu dem Register bekommen - etwa mit geschützten Pin- und Tan-Nummern.
  • Die Neuregelung sieht außerdem vor, dass die Hausärzte ihre Patienten "bei Bedarf aktiv alle zwei Jahre über die Organ- und Gewebespende beraten und sie zur Eintragung in das Online-Register ermutigen". Die Beratung bekommen die Hausärzte außerhalb ihres Budgets vergütet. Zudem werden die Ausweis-Behörden verpflichtet, die Bürger mit Info-Material zu versorgen und bei Abholung von Personaldokumenten zur Eintragung in das Organspende zu ermutigen.

Dass die Lösung woanders funktioniert, ist für die Gegner der Widerspruchslösung jedoch kein überzeugendes Argument. Die SPD-Abgeordnete Hilde Mattheis sagt, es gebe "keinen Zusammenhang zwischen hohen Spenderzahlen und der Widerspruchslösung". Sie engagiert sich für den Vorschlag der Entscheidungslösung von Baerbock und Kipping. Baerbock selbst versucht in ihrer Rede das Argument, es funktioniere ja auch woanders, zu entkräften. "Die Widerspruchslösung verkennt, dass man nicht einfach Regelungen aus anderen Ländern nach Deutschland kopieren kann." Dieses Land habe seine eigene Verfassungsgeschichte, die respektiert werden müsste. Zudem gelte man etwa in Spanien bereits als tot, wenn der Herztod eingetreten sei. In Deutschland sei der Hirntod das Kriterium. Wenn es woanders klappt, heiße das noch lange nicht, dass es auch hier funktioniere. Für die Gegenargumentation ernten die Gegner der Widerspruchslösung viel Applaus.

Und wenn man nicht widersprechen kann?

Eine bei den Verfechtern der Entscheidungslösung häufige Argumentation ist die Frage nach denen, die nicht in der Lage sind, Organspenden zu widersprechen – und damit ja nach ihrem Tod zu potenziellen Organspendern werden würden. Linken-Politikerin Katrin Vogler fragt nach Menschen, "die kein Deutsch sprechen". "Was ist mit Menschen, die aus Angst vor Rechnungen ihre Post nicht öffnen, mit Wohnungslosen, mit Menschen in einer tiefen Depression?" Grünen-Politikerin Kirsten Kappert-Gonther fordert: "Die Schwächsten in der Gesellschaft müssen wir schützen." Man dürfe sie nicht automatisch zu Spendern machen. "Diese Logik der Nützlichmachung, des Utilitarismus, finde ich gefährlich."

Die Erinnerung daran, dass bei Weitem nicht jeder in unserer Gesellschaft in der Lage ist, derart weitreichende Entscheidungen zu verstehen und zu treffen, zieht. Es gibt viel Zustimmung aus den Fraktionen. Die Verfechter der Widerspruchslösung bringen dazu kein echtes Gegenargument vor.

Der Wert des menschlichen Lebens

Zwei Grundrechte stellen die Befürworter der Widerspruchslösung gegenüber: Das auf Leben und das auf körperliche Unversehrtheit. Was sei höher zu bewerten, fragt etwa die CDU-Politikerin Claudia Schmidtke, der Wert eines Lebens, das gerettet werden kann oder das Recht auf Unversehrtheit eines Menschen, dessen Leben nachweislich vorüber ist? Nur die Widerspruchslösung verpflichte die Menschen, dazu Stellung zu beziehen, "nur bei ihr hat das zu rettende Leben den Stellenwert, der angemessen ist", so Schmidtke.

Auch SPD-Politiker Oppermann will das Plenum zum Nachdenken über den Stellenwert der Grundrechte anregen. "Der Staat schützt nicht nur die Menschen, die in Ruhe gelassen werden wollen", sagt er in Anspielung auf all jene, die keine Entscheidung treffen wollen, "er schützt auch das Leben." Wer das Recht darauf, in Ruhe gelassen zu werden, "als das höchste Grundrecht ansieht, der verhindert, dass sich bei uns eine Kultur der Hilfsbereitschaft entfaltet." Matthias Birkwald von der Linkspartei rechnet vor, dass pro Jahr 300 bis 800 Menschen mehr zu Organspendern werden könnten, sollte die Widerspruchslösung kommen. Auch er findet: "Die Freiheit der Lebenden ist wichtiger als die Freiheit der Toten."

Die Anhänger der Entscheidungslösung sehen aber noch ein anderes Grundrecht berührt: das der Menschenwürde. Und damit versuchen sie, die Abwägung zu entkräften. "Wir wollen nicht auf die Trägheit der Bürger setzen, sich nicht damit zu befassen", sagt etwa SPD-Politikerin Mattheis. Für sie offenbar ein unmoralisches Kalkül, das die Menschenwürde verletze, die auch über den Tod hinausgehe. Ebenfalls mit dem ersten Artikel des Grundgesetzes argumentiert FDP-Politikerin Christine Aschenberg-Dugnus. Sie sieht darüber hinaus einen gesellschaftlichen Konsens in Deutschland durch die Widerspruchslösung bedroht: "Schweigen kann niemals als Zustimmung gewertet werden."

Sozialismus

Auch der Verweis auf sozialistische Diktaturen findet Platz in einer sonst sehr gefassten Debatte, die weitgehend ohne parteipolitische Attacken auskommt. Es ist wesentlicher Bestandteil der Argumentation der AfD-Abgeordneten, die einen eigenen, dritten Antrag eingebracht haben – die sogenannte Vertrauenslösung. Zunächst nennt der Abgeordnete Detlev Spangenberg die Widerspruchslösung eine "faktische Enteignung des menschlichen Körpers". Viktor Podolay, ebenfalls AfD, nennt den Vorschlag von Spahn und Lauterbach einen "staatlich sozialistischen Zwang" und versucht anschließend, das Narrativ unterzubringen, seine Partei sei nun die "neue CDU". Der Vorschlag zur Widerspruchslösung bekräftige ihn in seiner Entscheidung, die CDU verlassen zu haben und der AfD beigetreten zu sein, sagt er.

Die beiden AfD-Politiker verfehlen völlig den Ton der Debatte. Während der Orientierungsdebatte und der ersten Lesung versuchten es einige Redner der Partei noch mit sachlicher Zurückhaltung. Der Rest des Plenums ignoriert die schrillen Töne. Ihr Antrag hat sich mit der Zustimmung zur Entscheidungslösung erledigt.

Quelle: ntv.de

Social Networks
Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen