Bis zu zwei Jahre Gefängnis Spahn will Impfpass-Fälschungen bestrafen
18.05.2021, 15:59 Uhr
Wer einen gefälschten Impfpass nutzt, dem droht eine Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Gefängnis.
(Foto: Sophia Kembowski/dpa/Archivbild)
Bereits jetzt gelten für Geimpfte einige Corona-Einschränkungen nicht mehr - die Bundesregierung will daher verhindern, dass Menschen mit gefälschten Impfpässen eine Immunität vortäuschen. Ein Gesetz soll das Fälschen von Impfpässen und deren Nutzung unter Strafe stellen.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will die Fälschung von Impfpässen unter Strafe stellen. "Fälschungen sind kein Kavaliersdelikt", sagte der CDU-Politiker den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Wer falsche Angaben in einen Impfpass einträgt, macht sich strafbar - und wer so einen Pass nutzt, genauso." Das solle klargestellt werden. "Aber auch Falschangaben aus Gefälligkeit sollen geahndet werden, das sorgt für mehr Gerechtigkeit. "Nur wer wirklich geimpft, genesen oder negativ getestet ist, kann andere kaum noch infizieren", fügte Spahn hinzu.
Ein Gesetzentwurf des Ministers sieht den Funke-Zeitungen zufolge vor, dass sich strafbar macht, wer unwahre Angaben in Impfpässe, Genesenen- oder Testdokumente einträgt oder wer Dokumente mit falschen Angaben nutzt. Die Nutzung solcher Dokumente soll mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Wer Dokumente mit falschen Angaben ausstellt, dem droht demnach eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.
Damit soll verhindert werden, dass Ärzte aus "Gefälligkeit" falsche Angaben in Impfpässe eintragen oder entsprechende Dokumente ausstellen. Prinzipiell sollen neben Ärzten auch Apotheker nachträglich Impfzertifikate ausstellen dürfen. Allerdings müssen sie dafür die Vorlage eines Personalausweises und des Impfpasses verlangen. Auch darf eine nachträgliche Ausstellung im Regelfall nur in räumlicher Nähe zum Impfort erfolgen.
Vollständig gegen das Coronavirus geimpfte oder von der Krankheit genesene Menschen genießen aufgrund einer Anfang Mai beschlossenen Verordnung wieder mehr Freiheiten. Sie brauchen etwa keinen negativen Test mehr, wenn sie einkaufen oder zum Friseur gehen oder einen botanischen Garten besuchen. Wer geimpft oder genesen ist, kann sich zudem im privaten Rahmen ohne Einschränkungen treffen. Auch Ausgangsbeschränkungen gelten für sie nicht mehr. Die Erleichterungen gelten 14 Tage nach der vollständigen Impfung.
Quelle: ntv.de, kst/AFP