Wohnungen und Villa in Berlin Spahn wollte wissen, wer was recherchiert
24.02.2021, 11:18 Uhr
Spahn bestreitet, dass er Recherchen der Presse ausforschen wolle.
(Foto: imago images/Jürgen Heinrich)
Zwei Immobiliengeschäfte von Bundesgesundheitsminister Spahn haben die Neugier von Journalisten geweckt: der Kauf einer Villa und der Verkauf einer Wohnung. Über seine Anwälte wollte Spahn herausfinden, wer zu den Themen recherchiert.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat versucht, die Namen von Journalisten herauszufinden, die an Recherchen über seine Immobiliengeschäfte gearbeitet haben. Das berichtet der "Tagesspiegel". Der Zeitung liegt nach eigenen Angaben ein Schreiben von Spahns Rechtsanwälten an das Amtsgericht Berlin-Schöneberg aus dem Dezember 2020 vor. Das Grundbuchamt, das für Spahn zuständig ist, gehört zu diesem Amtsgericht.
Spahns Anwälte forderten in dem Schreiben, den gesamten Schriftverkehr mit dem "Tagesspiegel" sowie "sämtliche etwaige weitere Presseschreiben" mit den dazugehörigen amtlichen Antwortschreiben herauszugeben. Sie wollten ausdrücklich auch die Namen von Journalisten wissen, die nach seinen zwei Schöneberger Wohnungen sowie der Villa in Dahlem gefragt hatten, die Spahn und sein Ehemann Daniel Funke 2020 gekauft hatten.
Gegen Berichte über die Höhe des Kaufpreises für die Villa ist Spahn juristisch vorgegangen. Beim Schreiben, über das der "Tagesspiegel" jetzt berichtet, geht es um eine Wohnung, die Spahn vom Gematik-Chef Markus Leyck Dieken gekauft hatte. Die Gematik ist eine GmbH, an der das Bundesgesundheitsministerium 51 Prozent hält. Zu den Aufgaben des Unternehmens gehört unter anderem die Einführung einer elektronischen Gesundheitsakte.
Auch über Journalisten anderer Medien, die sich für Spahns Villa in Dahlem interessierten, wollten Spahns Rechtsanwälte Informationen einholen. Laut "Tagesspiegel" schickte das Amtsgericht entsprechende Informationen an den Minister und seine Anwälte. Auskünfte von Grundbuchämtern erhält in der Regel nur der Eigentümer. Wenn "sachliche Gründe" dafür sprechen, können auch Dritte einen Grundbuchauszug erhalten.
Spahn bestreitet, dass er Recherchen der Presse ausforschen wolle. Sein Mandant betreibe keinerlei "Investigationen", sondern mache nur von seinem Recht Gebrauch, "welche Dritte mit welcher Begründung" Einsicht in das Grundbuch genommen hätten, sagte Spahns Anwalt Christian-Oliver Moser dem "Tagesspiegel". Dieses Recht stehe Spahn als Eigentümer zu, und darin liege auch kein Eingriff in die Pressefreiheit. Dem Grundbuchamt wirft Spahn vor, es habe "erhebliche Rechtsverstöße begangen", als es der Presse Auskünfte erteilte. Dies dürfe "überprüft werden".
Quelle: ntv.de, hvo