Unter anderem von der AfD Staatsanwaltschaft weist Anzeigen gegen Correctiv zurück
28.03.2024, 15:44 Uhr Artikel anhören
Blick auf ein Gästehaus in Potsdam, in dem AfD-Politiker nach einem Bericht des Medienhauses Correctiv im November an einem Treffen teilnahmen. Auch der bekannteste Vertreter der rechtsextremen Identitären Bewegung, Martin Sellner, war dabei.
(Foto: Jens Kalaene/dpa)
In einer Potsdamer Villa treffen sich im vergangenen Jahr Rechtsextreme und Politiker der AfD sowie CDU, um unter anderem über Remigration zu diskutieren. Das Magazin Correctiv deckt das Geheimtreffen auf. Danach gibt es mehrere Anzeigen, die sind aber nicht zulässig, entscheidet nun die Staatsanwaltschaft.
Die Staatsanwaltschaft Potsdam wird nicht gegen Mitarbeiter des Magazins Correctiv und weitere Angezeigte im Zusammenhang mit Berichten über ein Treffen radikaler Rechter ermitteln. Es bestehe kein Anfangsverdacht für verfolgbare Straftaten, heißt es. Gegen das Magazin und dessen Mitarbeiter waren unter anderem Strafanzeigen wegen Verletzungen der Vertraulichkeit des Wortes, des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen eingegangen. Das Magazin hatte unter dem Titel "Geheimplan gegen Deutschland" am 10. Januar 2024 über ein Geheimtreffen in einer Potsdamer Villa berichtet.
Eine der Anzeigen hatte die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy wegen der Bilder und möglicher Tonaufnahmen gestellt. Sie wolle Zugang zu eventuellen Ton- und Bildaufzeichnungen erhalten, um im positiven Fall auf Herausgabe dieser zu klagen und insbesondere Tonbandaufnahmen anschließend öffentlich zu machen, hatte Huy damals der dpa mitgeteilt.
Keine Bestätigung für heimliche Tonaufnahmen
Die Staatsanwaltschaft Potsdam erklärte nun, dass keine Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass unautorisierte Tonaufnahmen des Treffens gefertigt wurden. "Soweit vereinzelt der Presseberichterstattung zu entnehmen war, dass Tonaufnahmen heimlich gefertigt worden sein könnten, hat sich dies nach Prüfung nicht bestätigt." Auch die Bildaufnahmen verletzten nicht die Grenzen des "höchstpersönlichen Lebensbereichs", führte ein Sprecher der Behörde aus. Es seien keine Bilder festgestellt worden, die in geschützten Räumen im Sinne eines "letzten persönlichen Rückzugbereichs" erstellt worden wären. Auch die Verbreitung dieser Bilder fällt nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft unter den Begriff der Zeitgeschichte und ist daher zulässig.
An dem Treffen radikaler Rechter am 25. November in Potsdam hatten neben dem früheren Kopf der Identitären Bewegung in Österreich, Martin Sellner, auch AfD-Politiker sowie einzelne Mitglieder der CDU und der sehr konservativen Werteunion teilgenommen. Sellner sprach bei dem Treffen in Potsdam über "Remigration" - wenn Rechtsextremisten diesen Begriff verwenden, meinen sie in der Regel, dass eine große Zahl von Menschen ausländischer Herkunft das Land verlassen soll, auch unter Zwang.
Correctiv hatte unter anderem von außen angefertigte Fotos des Treffens in einem Hotel veröffentlicht sowie Bilder, die laut Correctiv innen mit einer Uhr gefilmt wurden. Tonaufnahmen des Treffens sind nicht bekannt.
Quelle: ntv.de, tno/dpa