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Wahlbetrugs-Prozess muss warten Supreme Court setzt Termin für Trump-Verhandlung fest

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Das Oberste US-Gericht wird wohl erst im Juni entscheiden, ob Trump der Prozess gemacht werden kann.

Das Oberste US-Gericht wird wohl erst im Juni entscheiden, ob Trump der Prozess gemacht werden kann.

(Foto: AP)

Kann Donald Trump für seine Rolle beim Sturm auf das US-Kapitol strafrechtlich belangt werden? Die Entscheidung über seine Immunität liegt beim Supreme Court. Der hat nun einen Termin für den Beginn der Verhandlungen festgesetzt.

Der Oberste Gerichtshof der USA befasst sich ab Ende April mit der Frage, ob Donald Trump als Ex-Präsident vor Strafverfolgung immun ist. Wie aus dem nun veröffentlichten Kalender des Gerichts für April hervorgeht, ist die Verhandlung über die Frage der strafrechtlichen Immunität, auf die sich Trump als früherer Präsident beruft, für den 25. April angesetzt.

Der Supreme Court hatte Ende Februar zugestimmt, den Fall zu prüfen, und Anhörungen für die Woche ab dem 22. April angesetzt. Damit liegt ein ursprünglich für den 4. März angesetzter Prozess gegen Trump wegen Wahlmanipulation vorerst auf Eis: Die Richter setzten das Verfahren aus, bis die Frage der Immunität geklärt ist.

Trump hatte wiederholt gefordert, dass dieser Prozess - wenn überhaupt - erst nach der Präsidentschaftswahl am 5. November beginnen dürfe. Seine Anwälte setzen deshalb auf eine Verzögerungstaktik. Die meisten Kommentatoren werteten die Entscheidung des Supreme Court als Erfolg ihrer Strategie.

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In dem Prozess, der eigentlich Anfang März beginnen sollte, geht es um die Versuche des Ex-Präsidenten, seine Wahlniederlage gegen Joe Biden im Jahr 2020 nachträglich zu kippen, insbesondere mit dem von ihm initiierten Sturm auf das US-Kapitol. Das Verfahren hätte somit inmitten der Präsidentschaftsvorwahlen der Republikaner begonnen, bei denen Trump inzwischen der einzige Kandidat ist. Ohne vorherige Klärung der Frage der Immunität kann der Prozess jedoch nicht stattfinden. Eine Entscheidung des Supreme Courts wird erst im Juni erwartet.

Zuvor hatte ein Bundesberufungsgericht Anfang Februar einen Antrag Trumps auf Immunität vor Strafverfolgung zurückgewiesen und damit den Weg zunächst frei gemacht für den Prozess. Trump ist in insgesamt vier Strafverfahren angeklagt worden. Sollte er im November erneut zum Präsidenten gewählt werden, könnte er nach seiner Amtseinführung im Januar 2025 anordnen, die Strafverfolgung gegen ihn durch die Bundesjustiz einzustellen.

Quelle: ntv.de, ino/AFP

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