Bund und Länder sind sich einig Syrer sollen bis Ende 2019 bleiben dürfen
05.06.2019, 18:04 Uhr
In der syrischen Provinz Hama sind Ansichten von zerstörten Städten wie dieser keine Seltenheit.
(Foto: imago images / Xinhua)
Bis zum Ende des Jahres sollen Menschen aus Syrien, die nach Deutschland kamen, nicht in ihr Heimatland zurückmüssen. Den Innenministern liegt dieser Beschluss zur Abstimmung vor. Uneinigkeit gibt es allerdings beim Umgang mit einer bestimmten Gruppe.
Nach Syrien soll aus Deutschland weiterhin niemand abgeschoben werden. Laut einer Beschlussvorlage für die Innenministerkonferenz von Bund und Ländern in der kommenden Woche sind sich die Länderminister einig, dass an der Vereinbarung aus dem vergangenen Jahr, den Abschiebungsstopp automatisch bis zum 31. Dezember 2019 zu verlängern, nichts geändert werden soll - es sei denn, das Auswärtige Amt bewertet die Lage in dem arabischen Land vorher grundlegend anders.
Unterschiedliche Auffassungen gibt es allerdings nach wie vor, was mögliche Einschränkungen für Gefährder und Unterstützer von Präsident Baschar Al-Assad angeht. Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt wollen dem Beschluss eine Protokollnotiz anfügen, wonach etwa bei Syrern, "die sich zum Assad-Regime bekennen" und bei Menschen, "die sich zwischenzeitlich wieder in Syrien aufhielten", eine "differenzierte Betrachtung" notwendig sei. Diese Auffassung hatten bei der zurückliegenden Innenministerkonferenz in Magdeburg im November 2018 auch noch drei weitere Länder vertreten - Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
In einem weiteren Punkt gehen die Meinungen nur minimal auseinander. Die SPD-geführten Landesregierungen und Thüringen schlagen vor, dass die Bundesregierung nur dann mit Blick auf Rückführungsmöglichkeiten für Gefährder und Straftäter, die sich schwerer Straftaten schuldig gemacht haben, eine neue Lagebewertung vornehmen soll, "wenn dem Auswärtigen Amt zur Lage in Syrien neue Erkenntnisse vorliegen".
Konzept für ausreisepflichtige Täter gefordert
Die CDU-geführten Länder und Baden-Württemberg machen diese Einschränkung nicht explizit. Alle Länder gemeinsam wiederholen ihre Bitte an das Bundesinnenministerium, ein Konzept für den Umgang mit ausreisepflichtigen Intensivstraftätern aus Syrien vorzulegen, das unter anderem Rückführungsoptionen in andere Staaten aufzeigt.
Seit 2011 gibt es immer wieder Auseinandersetzungen zwischen mehreren Fronten, darunter Streitkräfte von Präsident Al-Assad, der Islamische Staat (IS), Rebellenmilizen und auch der Al-Kaida Ableger Al-Nusra. Leidtragende sind fast immer Zivilisten. Ausgelöst wurde der Bürgerkrieg damals von eigentlich friedlichen Demonstrationen gegen das Regime des Präsidenten. Seitdem sind Hunderttausende Menschen aus dem Land geflohen. Etwa 45 Prozent der Bevölkerung ist durch den Krieg vertrieben worden.
Quelle: ntv.de, joh/dpa